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Die Dienstbarkeiten zählen zum Sachenrecht. Geregelt sind sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Unterschieden werden
Bei Dienstbarkeiten geht es immer um Gebrauchs- oder Nutzungsrechte an einer Sache. Während bei einer Personaldienstbarkeit eine Person ein Recht erhält, sind bei einer Grunddienstbarkeit immer zwei Grundstücke von der Dienstbarkeit betroffen. Dabei wird die Dienstbarkeit des einen Grundstücks zugunsten des anderen Grundstücks bestellt. Der Berechtigte ist der Eigentümer dieses zweiten Grundstücks. Es gibt auch negative Dienstbarkeiten. Das bedeutet, dass es dem Eigentümer des belasteten Grundstücks verboten ist, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Welche Handlungen er dabei unterlassen muss, ist im Dienstbarkeitsvertrag geregelt.
Eine Grunddienstbarkeit entsteht üblicherweise durch den Eintrag ins Grundbuch. Damit sie aber im Grundbuch eingetragen werden kann, muss dafür ein Rechtsgrund vorliegen. Dies ist meist ein Dienstbarkeitsvertrag. Auch Personaldienstbarkeiten wie Nutzniessung oder Wohnrecht bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Eintragung ins Grundbuch. Sie entstehen aber nicht zwingend durch einen Dienstbarkeitsvertrag. Weitaus häufiger sind hier Ehe- oder Erbverträge oder letztwillige Verfügungen die Ursache.
Wenn für das berechtigte Grundstück kein Interesse mehr an der Dienstbarkeit besteht, beispielsweise am Wegrecht, kannst du als Eigentümer der belasteten Liegenschaft die Löschung verlangen. Unter Umständen wird die Dienstbarkeit auch gegen Entschädigung zum Teil oder ganz abgelöst. Einige Dienstbarkeiten, wie beispielsweise das Wohnrecht, können unter bestimmten Umständen bei einer Zwangsversteigerung, bei dem es zum so genannten Doppelaufruf kommt, gelöscht werden.
Der Dienstbarkeitsvertrag wird zwischen dem Eigentümer des belasteten und des berechtigten Grundstücks abgeschlossen. Der Umfang des Wegrechts wird genauso wie alle Details dazu geregelt, also etwa, wer für den Unterhalt aufkommen muss. Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden. Das Recht entsteht aber erst mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Hast du das Recht, eine bestimmte Dienstbarkeit auszuüben, kannst dies aber nicht tun, weil der Eigentümer des Grundstücks dies verunmöglicht, dann kannst du dagegen klagen. Oft werden bei einem bestehenden Wegrecht zur Erschwerung der Ausübung der Dienstbarkeit beispielsweise Blumentöpfe in den Weg gestellt oder mit Fahrzeugen der Weg versperrt. In einigen Fällen darfst du aber auch zur Selbsthilfe greifen, wenn du etwa ein Wegrecht hast und du dieses nicht ausüben kannst, weil Sträucher oder Zweige dir den Weg versperren. Dann hast du das Recht, diese zurückzuschneiden. Selbsthilfe ist aber nur in einem sehr engen Rahmen möglich. Wenn du im Zweifel bist, ob du Selbsthilfe ausüben darfst oder nicht, ist es in den meisten Fällen besser, vor Gericht zu klagen.
Das Wohnrecht zählt zu den Personaldienstbarkeiten. Es bedeutet, dass eine Person das Recht hat, Räumlichkeiten oder ein ganzes Haus zu bewohnen. Eine solche Vereinbarung muss öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Es wird häufig durch einen Ehevertrag, eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag begründet. Es gibt verschiedene Arten des Wohnrechts:
Sehr oft finden sich in der Praxis Mischformen. Der Wohnberechtigte hat aber keinen Anspruch auf Leistungen, die über das Wohnrecht hinausgehen, wie etwa Pflege bei Krankheiten oder ähnliches. Er kann das Haus oder die Wohnung auch nicht vermieten oder verkaufen. Ein Wohnrecht endet in der Regel aus drei Gründen:
Wenn du Wohneigentum hast, auf dem ein solches Wohnrecht eingetragen ist, kannst du dieses trotzdem weiter verkaufen. Das Wohnrecht bleibt aber bestehen.
Unter Baurecht ist zu verstehen, dass ein Grundstückeigentümer einer anderen Person das Recht gewährt, sein Grundstück für eine gewisse Dauer zu nutzen. Der Baurechtnehmer zahlt dafür einen Baurechtszins als Entgelt dafür, dass er vom Grundstückeigentümer das Grundstück nutzen darf. Ein Baurecht ist übertragbar und kann weitervererbt werden. Wenn es öffentlich beurkundet wird, kann auch eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden. Es kann auch mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten belastet werden. Ein Baurecht kann geändert oder gelöscht werden, wenn beiden Parteien zustimmen. Eine Löschung ist auch möglich, wenn die Dauer des Baurechts abgelaufen ist. Der Baurechtgeber kann im Vertrag einen gewissen Einfluss nehmen, was genau gebaut wird und Baubeschränkungen erlassen.
Ein Hausbau ist eine aufwändige Sache: Vom Wunsch, ein Eigenheim zu besitzen, über die Suche nach dem geeigneten Grundstück, die Planung und die Umsetzung bis zum Einzug vergehen in der Regel viele Jahre. Die Baufinanzierung ist nicht ganz einfach, von der Energieeffizienz über erneuerbare Energien, Standort, Sicherheit und nachhaltige Materialien bis hin zum Design und zum Klima in der Schweiz gibt es beim Neubau einfach unglaublich viel zu beachten. Checklisten aus dem Internet helfen zwar, reichen aber nicht aus. Die Bauherrenberatung soll alle Risiken darlegen: Der Bauherrenberater ist zwar kein Architekt, kann dir aber viele Vorteile verschaffen.
Viele denken beim Thema behindertengerechtes Bauen an Rampen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil, aber darüber hinaus gibt es noch weitere Elemente, über die du hier mehr erfährst. Um dein Gebäude behindertengerecht zu bauen, solltest du bestimmte Richtlinien beachten, zu denen du dich am besten von Experten beraten lässt. Vor allem für öffentliche Gebäude ist dies sehr wichtig. Aber auch im privaten Bereich ist es sinnvoll, schon früh entsprechende Massnahmen zu treffen. Auf diese Weise garantierst du, dass Haus oder Wohnung auch im Alter noch zu dir passt. Überlege auch, dich beim hindernisfreien Bauen von Menschen mit Behinderung beraten zu lassen.
Die Klassizistische Architektur hat mit ihren charakteristischen Merkmalen einen prägenden Einfluss auf das Stadtbild in vielen europäischen und nordamerikanischen Metropolen. Viele der Bauten stehen wegen ihrer Geschichte und kulturellen Bedeutung daher heute unter Bautenschutz. Woran du klassizistische Bauwerke erkennen kannst, was sie so besonders macht, Beispiele für Bauten aus der Schweiz und der ganzen Welt und Informationen über ihre berühmten Architekten haben wir dir hier zusammengestellt.
Der Böschungswinkel – aus wirtschaftlicher Sicht sollte er möglichst gross seinBeim Bau ist es wichtig, die Standsicherheit von Gruben zu gewährleisten. Andernfalls könnten alle Beteiligten schnell abrutschen. Sobald eine Baugrube tiefer als 1,25 Meter ist, müssen Böschungen erstellt werden. Dabei handelt es sich meist um sogenannte abgeböschte Wände. In der Schweiz gibt es strikte Regeln dazu, welchen Winkel diese Böschungen haben dürfen, den sogenannten Böschungswinkel. In diesem Beitrag erfährst du mehr dazu. Ausserdem informieren wir dich über den verwandten Reibungswinkel und darüber, wer dir beim Erstellen der korrekten Böschungsverhältnisse helfen kann.
Ein kleines Haus zu bauen ist ein relativ neuer Trend, der seit einigen Jahren mehr und mehr Anhänger findet. Kleine Häuser sind günstig zu kaufen oder zu bauen und verursachen ihren Bewohnern später auch geringere Betriebskosten. Oft sind es auch Umweltaspekte, die die Käufer von Kleinhäusern bewegen, sich auf wenigen Quadratmetern einzurichten. Denn natürlich verbraucht ein Häuschen mit der Wohnfläche einer kleinen Wohnung weniger Energie zum Heizen als eine grosszügige Villa. Das Thema Nachhaltigkeit zeigt sich bei Minihäusern sehr oft an den bevorzugten Baumaterialien. Häufig finden natürliche Baustoffe aus der Region Verwendung für die kleinen Häuser.
Kaum ein Bauwerk kommt ohne Mängel aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder Umbau handelt. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sind zumindest lästig und können gar zu einem enormen Kostenfaktor werden. Um unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden, gilt es, Baumängel genau anzuzeigen. Wie das geht und was du sonst noch beachten musst, erfährst du hier.