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Die Dienstbarkeiten zählen zum Sachenrecht. Geregelt sind sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Unterschieden werden
Bei Dienstbarkeiten geht es immer um Gebrauchs- oder Nutzungsrechte an einer Sache. Während bei einer Personaldienstbarkeit eine Person ein Recht erhält, sind bei einer Grunddienstbarkeit immer zwei Grundstücke von der Dienstbarkeit betroffen. Dabei wird die Dienstbarkeit des einen Grundstücks zugunsten des anderen Grundstücks bestellt. Der Berechtigte ist der Eigentümer dieses zweiten Grundstücks. Es gibt auch negative Dienstbarkeiten. Das bedeutet, dass es dem Eigentümer des belasteten Grundstücks verboten ist, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Welche Handlungen er dabei unterlassen muss, ist im Dienstbarkeitsvertrag geregelt.
Eine Grunddienstbarkeit entsteht üblicherweise durch den Eintrag ins Grundbuch. Damit sie aber im Grundbuch eingetragen werden kann, muss dafür ein Rechtsgrund vorliegen. Dies ist meist ein Dienstbarkeitsvertrag. Auch Personaldienstbarkeiten wie Nutzniessung oder Wohnrecht bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Eintragung ins Grundbuch. Sie entstehen aber nicht zwingend durch einen Dienstbarkeitsvertrag. Weitaus häufiger sind hier Ehe- oder Erbverträge oder letztwillige Verfügungen die Ursache.
Wenn für das berechtigte Grundstück kein Interesse mehr an der Dienstbarkeit besteht, beispielsweise am Wegrecht, kannst du als Eigentümer der belasteten Liegenschaft die Löschung verlangen. Unter Umständen wird die Dienstbarkeit auch gegen Entschädigung zum Teil oder ganz abgelöst. Einige Dienstbarkeiten, wie beispielsweise das Wohnrecht, können unter bestimmten Umständen bei einer Zwangsversteigerung, bei dem es zum so genannten Doppelaufruf kommt, gelöscht werden.
Der Dienstbarkeitsvertrag wird zwischen dem Eigentümer des belasteten und des berechtigten Grundstücks abgeschlossen. Der Umfang des Wegrechts wird genauso wie alle Details dazu geregelt, also etwa, wer für den Unterhalt aufkommen muss. Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden. Das Recht entsteht aber erst mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Hast du das Recht, eine bestimmte Dienstbarkeit auszuüben, kannst dies aber nicht tun, weil der Eigentümer des Grundstücks dies verunmöglicht, dann kannst du dagegen klagen. Oft werden bei einem bestehenden Wegrecht zur Erschwerung der Ausübung der Dienstbarkeit beispielsweise Blumentöpfe in den Weg gestellt oder mit Fahrzeugen der Weg versperrt. In einigen Fällen darfst du aber auch zur Selbsthilfe greifen, wenn du etwa ein Wegrecht hast und du dieses nicht ausüben kannst, weil Sträucher oder Zweige dir den Weg versperren. Dann hast du das Recht, diese zurückzuschneiden. Selbsthilfe ist aber nur in einem sehr engen Rahmen möglich. Wenn du im Zweifel bist, ob du Selbsthilfe ausüben darfst oder nicht, ist es in den meisten Fällen besser, vor Gericht zu klagen.
Das Wohnrecht zählt zu den Personaldienstbarkeiten. Es bedeutet, dass eine Person das Recht hat, Räumlichkeiten oder ein ganzes Haus zu bewohnen. Eine solche Vereinbarung muss öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Es wird häufig durch einen Ehevertrag, eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag begründet. Es gibt verschiedene Arten des Wohnrechts:
Sehr oft finden sich in der Praxis Mischformen. Der Wohnberechtigte hat aber keinen Anspruch auf Leistungen, die über das Wohnrecht hinausgehen, wie etwa Pflege bei Krankheiten oder ähnliches. Er kann das Haus oder die Wohnung auch nicht vermieten oder verkaufen. Ein Wohnrecht endet in der Regel aus drei Gründen:
Wenn du Wohneigentum hast, auf dem ein solches Wohnrecht eingetragen ist, kannst du dieses trotzdem weiter verkaufen. Das Wohnrecht bleibt aber bestehen.
Unter Baurecht ist zu verstehen, dass ein Grundstückeigentümer einer anderen Person das Recht gewährt, sein Grundstück für eine gewisse Dauer zu nutzen. Der Baurechtnehmer zahlt dafür einen Baurechtszins als Entgelt dafür, dass er vom Grundstückeigentümer das Grundstück nutzen darf. Ein Baurecht ist übertragbar und kann weitervererbt werden. Wenn es öffentlich beurkundet wird, kann auch eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden. Es kann auch mit Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten belastet werden. Ein Baurecht kann geändert oder gelöscht werden, wenn beiden Parteien zustimmen. Eine Löschung ist auch möglich, wenn die Dauer des Baurechts abgelaufen ist. Der Baurechtgeber kann im Vertrag einen gewissen Einfluss nehmen, was genau gebaut wird und Baubeschränkungen erlassen.
Dachgärten entstanden oft nur, um aus der Not eine Tugend zu machen und der Raumnot in Innenstädten hier und da ein kleines Stückchen Grün abzuringen. Nicht selten fliehen die Bewohner überhitzter Stadtzentren im Sommer sogar auf ihre schmucklosen Flachdächer, um einen Platz im Freien zu haben. Welcher Luxus ist dagegen ein professionell geplanter Dachgarten auf dem Haus! Schattige Büsche, eine leichte Brise, Sonnenschutz und komfortable Möbel machen einen Dachgarten zum Highlight jeder Stadtwohnung. Doch ein Dachgarten kann noch viel mehr. Er sorgt als Dämmung für kühle Räume im Sommer und speichert Wärme im Winter.
Für viele Menschen stellt der Bau oder der Kauf einer eigenen Immobilie einen wichtigen Meilenstein in ihrem Leben dar und ist meist finanziell und emotional ein grosser Schritt. Um möglichst reibungslos endlich den Schlüssel zum Wohneigentum zu übernehmen, steht abschliessend die Bauabnahme an. Sie sollte gut vorbereitet sein, sodass es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Alles Wissenswerte rund um das Thema gibt es hier.
In der Schweiz hat jedes Stück Land eine Parzellennummer. Anhand dieser Nummer erhältst du viele wichtige Informationen über dein Land. Alternativ kannst du auch mit einer Adresse oder mit den Landeskoordinaten Auskunft zu einem Grundstück erhalten. Die Katasterämter der Schweiz liefern dir dazu auf Wunsch – und wenn ein berechtigtes Interesse besteht – weitere administrative Informationen zu einer Parzelle.
Eine Baustelle bringt zahlreiche Aufgaben mit sich: Vom Architekt bis zu den Handwerkern müssen die ausführenden Personen koordiniert, Qualitätskontrolle und Organisation gewährleistet, die anfallenden Arbeiten geplant und die Ausführung angeleitet werden. Ob beim Eigenheimbau oder auf der Grossbaustelle: Die Bauüberwachung ist eine unverzichtbare Kontrollinstanz, die den Überblick über das grosse Ganze hat. Doch was versteht man im Einzelnen unter dem Begriff Bauüberwachung, was macht die Bauleitung, und wer kann diese Funktion ausüben? Wir schauen uns die Begrifflichkeiten einmal näher an.
Jeder verspürt den Wunsch, das eigene Zuhause nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Bei der Vielzahl an Einrichtungsstilen ist es gar nicht so einfach, das passende Wohndesign zu finden. Wir stellen beliebte Wohnideen vor, etwa den rustikalen Landhausstil und den futuristischen Minimalismus. Das charakteristische Zusammenspiel von Materialien, Farben und Formen führt dazu, einen bestimmten Einrichtungsstil nachzubilden. Fotos von Musterräumen helfen dabei, die Einrichtungsideen treffsicher zu realisieren.
Bereits seit den 1970er Jahren werden Palisaden im Landschaftsbau verwendet. Die meist nicht mehr als drei Meter hohen Wände sind vielseitig nutzbar. Zum Abfangen von Böschungen können sie ebenso dienen wie als Sichtschutz oder Einfassung für deine Beete. Da sie aus ganz unterschiedlichen Materialien erhältlich sind, bist du recht flexibel und kannst die Palisaden entsprechend deinen örtlichen Gegebenheiten auswählen. Palisaden in zahlreichen Variationen erhältst du in allen gut sortierten Bau- und Gartenfachmärkten.