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Im Zuge der Bauabnahme wird das fertiggestellte Bauwerk genau geprüft, um festzustellen, ob alle Arbeiten vertragsgerecht und vollständig ausgeführt wurden. Grundlage ist hierfür der geschlossene Bauvertrag sowie die Verpflichtung des Bauherrn gemäss Prüf- und Rügepflicht, das fertige Bauwerk einer Prüfung zu unterziehen und alle Mängel festzustellen. Nach Abschluss der Bauabnahme geht der Neubau nach Baurecht in den Besitz des Bauherrn über und die Schlusszahlung an den Ersteller wird fällig. Zudem enden die Bauversicherungen und der Bauherr muss sodann Gebäudeversicherungen nachweisen. Auch nach Abschluss einer umfangreichen Modernisierung findet eine Bauabnahme statt.
Die Bauabnahme sollte spätestens einen Monat, nachdem der beauftragte Bauunternehmer die Beendigung des Bauwerks erklärt hat, durchgeführt werden. Das Gebäude wird vom beauftragten Unternehmer und dem Bauherrn oder der Bauleitung oder dem Architekten gemeinsam geprüft. Es können für einzelne Sachgebiete wie Wärmetechnik noch Experten für fachkompetente Hinweise hinzugezogen werden. Die Bauabnahme sollte gut mit Hilfe einer Checkliste vorbereitet werden, sodass keine Mängelquellen unkontrolliert bleiben. Falls der Bauherr keine Fachkenntnisse besitzt, wird empfohlen, einen Vertreter hinzuziehen.
Zur Bauabnahme werden sämtliche sichtbare Baukonstruktionen einer Prüfung unterzogen und müssen, wenn nötig, bemängelt werden, da sie im Nachhinein nicht mehr als fehlerhaft angezeigt werden können. Visuell überprüft wird unter anderem, ob Böden, Wände und Decken frei von Beschädigungen, Rissen und Kratzern sind. Die Funktionalität von sanitären Einrichtungen, Elektroinstallationen, Fenstern, Türen und Jalousien werden während der Abnahme getestet und die Anordnungen mit den Planungsunterlagen verglichen. Ebenso muss der Ersteller alle erforderlichen Dokumente erbringen wie beispielsweise ein Inbetriebnahmeprotokoll für die Heizungsanlage oder Gebrauchsanleitungen für verbaute Geräte.
Das Abnahmeprotokoll wird in der Regel vom Bauunternehmer beziehungsweise Verkäufer erstellt und muss sämtliche Mängel enthalten:
Der Bauherr hat das Recht, dass sämtliche bei der Bauabnahme erfassten Mängel beseitigt werden. Allerdings besteht, basierend auf den geschlossenen Bauverträgen, überwiegend kein Recht auf Rückbehalt der Schlusszahlung oder der Baukosten an den Unternehmer. Dies ist nur in Ausnahmen bei grossen, wesentlichen Mängeln möglich. Nichtsdestotrotz muss der Ersteller der Mängelbeseitigung im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten nachkommen. Gemäss der Norm SIA 118, die die Bauabnahme ausführlich regelt, stellt die Bauabnahme den Beginn der Garantie- und Rügefristen dar. In den ersten beiden Jahren nach Übergabe läuft die Frist für offensichtliche Mängel. In einer Garantieabnahme werden nach etwa zwei Jahren Mängel protokolliert, die nach der Bauabnahme entstanden sind. Für verdeckte Mängel gibt es eine weitere dreijährige Rügefrist. Ab fünf Jahre nach Bauabnahme erfolgt keine weitere Prüfung.
Falls das ausführende Unternehmen die in der Mängelrüge beanstandeten Merkmale nicht abstellt, hat der Bauherr folgende Möglichkeiten:
Besonders wichtig ist es, die Bauabnahme umfangreich vorzubereiten, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Keinesfalls ist die Bauabnahme auf die leichte Schulter zu nehmen, da diese viele rechtliche Konsequenzen wie die Übernahme der Immobilie durch den Bauherrn, die Beendigung der Bauversicherungen und der Beginn der Gewährleistungsfristen mit sich bringt. Weitere Tipps sind:
Du planst den Bau eines modernen und professionellen Terrassengeländers? Dann kommt es auf eine gute Planung an. Wir möchten dir zeigen, wie du den geeigneten Bausatz findest und welche Faktoren für ein erfolgreiches Projekt entscheidend sind. Auch die Wahl der Materials ist von Bedeutung: Soll es ein Glasgeländer sein oder priorisierst du doch ein modernes Brüstungsgeländer? In diesem Beitrag erfährst du, wo die jeweiligen Vorteile der einzelnen Materialien liegen und welchen Nutzen dir ein professionell montiertes Geländer bringt.
Vermieter gelten als wahre Künstler, wenn es darum geht, Wohnraum an den Mann zu bringen. Ihre Inserate führen attraktiv klingende Fachtermini auf, deren Zweckbestimmung allerdings erst nach eingehender Überprüfung plausibel wird. Einer dieser abstrakten Begriffe ist das Substantiv „Nutzfläche“. Da ein Mietobjekt ja zur Nutzung als Lebensraum benötigt wird, handelt es sich auf den ersten Blick um einen unauffälligen Begriff. Im schlechtesten Fall kann es aber sein, dass die 100 Quadratmeter grosse Nutzfläche, die als Wohnfläche dienen sollte, zur Hälfte aus Kellerräumen und Abstellkammern besteht. Eine uneinheitliche Definition macht es möglich und erfordert Sorgfalt vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Ein Reduit in Wohnungen ist praktisch: Die Abstellkammer bietet zusätzlichen Stauraum, zum Beispiel für Wohnungen mit wenig Wohnfläche. Das Wort hat in der Schweiz jedoch eine besondere Vorgeschichte – und heute nur noch wenig mit der ursprünglichen Idee zu tun: Reduit bezeichnet in der Eidgenossenschaft auch den militärischen Verteidigungsbau, also einen Ort, der zu Kriegszeiten als sicherer Rückzugsort für die Besatzung diente. Zum Wohnen und Zurückziehen dient ein Reduit heute zwar eher weniger. Dafür gibt es jedoch andere Funktionen, die der praktische Raum erfüllt. Ideen für die optimale Nutzung und alle Vor- und Nachteile gibt es hier auf einen Blick.
Die Bauplanung in der Schweiz ruht auf einem zentralen Grundsatz: der Trennung von Baugebieten und Nichtbaugebieten. Für die Natur, aber auch für die Landwirtschaft, hat diese Regelung Vorteile. Wer ausserhalb der Bauzone trotzdem bauen will, für den gibt es eine Reihe von Vorschriften, Regelungen und Voraussetzungen zu beachten. Wie und wann der Bau ausserhalb der Bauzone vielleicht doch zustande kommt, das schauen wir uns einmal näher an.
Der Gestaltungsplan ist für wichtige Angaben zur Bebauung von Land gedacht. In der Schweiz gilt er als Spezialbauordnung. Im Gestaltungsplan findest du Angaben zu Zahl, Lage und äusseren Abmessungen von Gebäuden. Auch die Nutzweise und Zweckbestimmung von Bauten ist dort festgelegt. In Kombination mit der Regelbauweise und weiteren kantonalen Vorgaben soll ein privater oder öffentlicher Gestaltungsplan sicherstellen, dass der Raum gut bebaut, gestaltet und erschlossen wird. Für dich als Bauherren bedeutet dies, dass du rechtzeitig den geltenden Gestaltungsplan konsultieren solltest, um mehr über die Stadtplanung und die Grundlagen der Bebauung und Erschliessung in deiner Region zu erfahren.
Wenn du auf der Suche nach einer neuen Wohnung bist, dir aber das Erscheinungsbild eines Hauses wünschst, dann stösst du schnell auf die Angebote von Maisonetten-Wohnungen. Eine Maisonette ähnelt einem Einfamilienhaus, allerdings mit dem Unterschied, dass sich die Bewohner eine Wand mit einem anderen Haus teilen. Maisonetten werden oft als kluge Anlageimmobilien angesehen, da man bei diesen Wohnungstypen in einer Einheit wohnen kann, während man die andere vermietet. Du möchtest mehr über das Leben und Wohnen in einer Maisonette erfahren? Dann bist du hier richtig! In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Maisonetten Wohnung.