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Der Begriff Expropriation kommt aus dem Französischen und heisst übersetzt schlicht „Enteignung“. In der Schweiz wird von einer Expropriation gesprochen, wenn der Staat Eigentum, das sich in privater Hand befindet, in seinen Besitz nimmt. Eine Enteignung im Sinne einer Verstaatlichung stellt dabei einen Eingriff in die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie dar. Daher darf der Staat nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Gründen enteignen. Neben dem Bund haben auch die einzelnen Kantone das Recht, eine Expropriation durchzuführen.
Ihre rechtliche Grundlage findet die Expropriation im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG). Darin aufgeführt sind unter anderem die folgenden Abschnitte und Paragrafen über die Enteignung:
Aufgrund der strengen Gesetzeslage findet eine Expropriation in der Schweiz nicht ohne weiteres und nicht ohne einen notwendigen Grund statt. Damit eine Enteignung gerechtfertigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu den häufigsten Enteignungsgründen gehören Massnahmen in der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel der Bau von Strassen, Eisenbahnlinien und Rohrleitungen oder die Begradigung oder Verbreiterung von Flüssen oder Bächen. Hinweis: Im Vergleich zu anderen Ländern bietet die Schweiz einen sehr guten Schutz des privaten Eigentums, so dass die Risiken, zwangsenteignet zu werden, relativ gering sind.
Das Enteignungsrecht, das im Bundesrecht festgehalten ist, bezieht sich in der Schweiz immer auf private Grundstücke sowie darauf stehende Immobilien. Gegenstand des Schweizerischen Enteignungsrechts sind:
Nicht festgehalten im Enteignungsrecht ist jedoch die Entziehung des Eigentums von beweglichen Sachen, von geistigem Eigentum sowie von sonstigen Vermögenswerten.
Bei der Expropriation wird in der Schweiz zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden. Das sind:
Sowohl bei der formellen als auch der materiellen Expropriation ist der Staat per Gesetz dazu verpflichtet, dem bisherigen Eigentümer beziehungsweise dem Geschädigten eine Entschädigungsleistung zu zahlen. Diese entfällt lediglich bei besonders geringen Expropriationen. Die Entschädigung muss in der Höhe dem vollen Verkehrswert der enteigneten Sache beziehungsweise des Rechts entsprechen. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation auch alle dem Enteigneten daraus resultierenden Nachteile berücksichtigt sowie die mögliche Wertminderung des verbleibenden Teils des Grundstücks. Die Entschädigungsleistung entrichtet der Staat entweder in Geld, als wiederkehrende Leistung oder als Kapitalzahlung. Nach Leistung der Entschädigungszahlung liegt ein gültiger Rechtserwerb vor, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
Die wenigsten Besitzer werden erfreut darüber sein, wenn Teile ihres Besitzes enteignet werden. Grundsätzlich solltest du dir darüber bewusst sein, dass der Staat in dem Fall aber „am längeren Hebel“ sitzt und Privatpersonen nur wenig gegen die Enteignung ausrichten können. Dennoch gibt es (ebenfalls gesetzlich festgelegte) Einigungsverfahren, um eine möglichst gütige Einigung zu erzielen. In den einzelnen Kantonen werden dazu sogenannte Enteignungsschätzungskommissionen eingesetzt, die für die Beurteilung von enteignungsrechtlichen Streitigkeiten verantwortlich sind.
Vermieter gelten als wahre Künstler, wenn es darum geht, Wohnraum an den Mann zu bringen. Ihre Inserate führen attraktiv klingende Fachtermini auf, deren Zweckbestimmung allerdings erst nach eingehender Überprüfung plausibel wird. Einer dieser abstrakten Begriffe ist das Substantiv „Nutzfläche“. Da ein Mietobjekt ja zur Nutzung als Lebensraum benötigt wird, handelt es sich auf den ersten Blick um einen unauffälligen Begriff. Im schlechtesten Fall kann es aber sein, dass die 100 Quadratmeter grosse Nutzfläche, die als Wohnfläche dienen sollte, zur Hälfte aus Kellerräumen und Abstellkammern besteht. Eine uneinheitliche Definition macht es möglich und erfordert Sorgfalt vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Viele Menschen sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sei es, weil sie im Rollstuhl sitzen, aus Altersgründen nicht mehr gut laufen können oder andere Handicaps aufweisen – ihre Bedürfnisse müssen beim Bau berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn du eine Person mit Handicap in der Familie hast oder wenn du ein öffentliches Gebäude baust. Für Privathäuser ist das hindernisfreie Bauen kein Muss, aber oft hilfreich und ausserdem ein intelligenter Schachzug in Bezug auf dein eigenes Alter. In diesem Beitrag erfährst du mehr zum Thema hindernisfreie Architektur, zu den Regeln des hindernisfreien Bauens sowie zu Ergänzungsleistungen und Beratungsstellen.
Wer ein neues Haus oder Gebäude errichten will, der benötigt in der Regel eine Genehmigung. Doch eine Baugenehmigung alleine reicht zum Bau des neuen Gebäudes selten aus. Darüber hinaus braucht der Bauherr nämlich noch die Einverständniserklärung der Nachbarn oder eine Genehmigung durch die Baubehörde, da die meisten Gebäude direkt an der Grenze eines anderen Grundstücks gebaut werden. Wer also ein Grundstück gekauft hat, der darf darauf nicht einfach bauen, sondern muss ich seine entsprechende Rechtsprechung einholen, da fast immer nebenan andere Gebäude oder Häuser stehen.
Wer eine Pergola selber bauen will, muss kein ausgebildeter Schreiner sein. Wenn es kein massgefertigtes, individuell geplantes Exemplar sein muss, hat der Fachhandel dafür Bausätze jeder Grösse und Ausführung im Angebot. Eine Pergola zu bauen ist immer dann eine passende Lösung, wenn ein Platz Schatten, Schutz vor Witterung oder auch nur ein Dach bekommen soll. Eine Pergola hat meistens eine leichte Rahmenkonstruktion oder steht auf vier Pfeilern. Das Dach besteht entweder nur aus Dachsparren oder ist mit einer gedeckten Verschalung versehen. Ist auf der Terrasse etwas mehr Privatsphäre gewünscht, lässt sich eine Pergola zudem seitlich mit Sichtschutzelementen ausstatten.
Anbieter von Holzhäusern und ökologischem Bauen werben häufig damit, dass auf Dübel, Nägel und Schrauben aus Metall verzichtet wurde. Das geht auch: Alle Verbindungen lassen sich komplett aus Holz herstellen. Und auch für Möbel wird diese spezielle Verbindungstechnik bisweilen genutzt. Aber wie funktioniert sie? Wie werden Holzbalken ganz ohne Metallteile verbunden? Halten die Bauteile wirklich so gut wie bei einer herkömmlichen Konstruktion? Wusstest du, dass die älteste bislang gefundene Holzverbindung auf 5.100 vor Christus, also in die Jungsteinzeit, datiert wird? Wir geben dir einen Überblick: Die verschiedenen Holzverbindungen, alternative Verbindungen und zahlreiche Hintergrundinformationen haben wir für dich zusammengestellt!
Wohnbaugenossenschaften oder Wohngenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die das gleiche Ziel verfolgen: Sie wollen guten und günstigen Wohnraum für die gesamte Bevölkerung erstellen. In den meist basisdemokratisch gestalteten Genossenschaften sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Immobilien Mitglieder, haben also eine Stimme. Anders als bei einer klassischen Mietwohnung zahlst du deinen Mietzins nicht an ein Konto, sondern erhältst einen Anteilschein von der Genossenschaft. Somit wirst du Miteigentümer der Wohnung und trägst einen Teil der Verantwortung. Hier erfährst du mehr zum Thema Wohnbaugenossenschaft, zu den Vorteilen an dieser Art des Wohnens und zum Vorstand.