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Hindernisfreies Bauen – barrierefreie Bewegung für mobilitätseingeschränkte Personen

Hindernisfreies Bauen – barrierefreie Bewegung für mobilitätseingeschränkte Personen

Viele Menschen sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sei es, weil sie im Rollstuhl sitzen, aus Altersgründen nicht mehr gut laufen können oder andere Handicaps aufweisen – ihre Bedürfnisse müssen beim Bau berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn du eine Person mit Handicap in der Familie hast oder wenn du ein öffentliches Gebäude baust. Für Privathäuser ist das hindernisfreie Bauen kein Muss, aber oft hilfreich und ausserdem ein intelligenter Schachzug in Bezug auf dein eigenes Alter. In diesem Beitrag erfährst du mehr zum Thema hindernisfreie Architektur, zu den Regeln des hindernisfreien Bauens sowie zu Ergänzungsleistungen und Beratungsstellen.

Was ist hindernisfreies Bauen?

Menschen mit einer Behinderung sind auf die hindernisfreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bauten angewiesen. In der Schweiz sind daher vor allem öffentliche Bauten und Bauten mit Arbeitsplätzen entsprechend mit Rampen, Aufzügen und anderen Hilfsmitteln versehen. Aber auch viele Wohnbauten sowie der öffentliche Verkehrsraum sind behindertengerecht gestaltet, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In der Schweiz gibt es viele Akteure, die sich für eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum hindernisfreien Bauen einsetzen. Davon profitieren unter anderem auch ältere Menschen und Familien, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind.

Welche Regeln gelten für eine hindernisfreie Architektur?

Eine hindernisfreie Architektur, die auch unter dem Schlagwort „Design for All“ bekannt ist, soll den öffentlichen Raum für alle nutzbar machen. Hier gelten verschiedene Vorschriften, die zum Beispiel in den Normen SIA 500 („Hindernisfreie Bauten“) und VSS SN 640 075 („Hindernisfreier Verkehrsraum“) festgehalten sind. Da viele unterschiedliche Behinderungen und Einschränkungen denkbar sind, gibt es eine Vielzahl an Massnahmen, die für mehr Gleichstellung sowohl im Wohnbereich als auch im Verkehr und in der Öffentlichkeit sorgen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Massnahmen aus dem Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz:

  • Aufzüge
  • Rampen
  • Touchscreens und Audioansagen
  • Behindertengerechte Ampeln und Schilder
  • Niedrige sanitäre Einrichtungen, die auch von Rollstuhlfahrern nutzbar sind
  • Haltegriffe
  • Alarmknöpfe
  • Blindenschrift (Braille)

Wer kann mich zu diesem Thema beraten?

Wenn du vor der Frage stehst, ob hindernisfreies Bauen für dich eine Option ist und was du dabei beachten musst, kannst du dich von verschiedenen Einrichtungen kostenlos beraten lassen. Zum Beispiel setzt sich die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) für die Umsetzung des hindernisfreien Bauens ein. Auch die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur sowie die jeweilige Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung können dich, meist im Gesundheits- und Umweltdepartement, beraten. Darüber hinaus kannst du schon beim Neubau entsprechende Anpassungen vornehmen. Dein Architekt oder eine Bauberatungsstelle helfen dir dabei, im ganzen Hause und im Wohnbereich Hindernisse zu vermeiden und vorauszudenken.

Wie kann ich meinen Neubau hindernisfrei für Menschen gestalten?

Um Wohnungen oder Häuser hindernisfrei zu gestalten, solltest du nach eingehender Fachberatung entsprechende Massnahmen beim Bau umsetzen. So kannst du Verwandten einen Gefallen tun, dich aber auch selbst bei einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit so einrichten, dass deine Immobilie nutzbar ist. Ein hindernisfreier Zugang zu Immobilien sieht zum Beispiel so aus:

  • Schwellenloser Eingang
  • Rampen mit maximal sechs Prozent Steigung
  • Mindestmasse in Aufzügen und Sanitärräumen
  • Breite Korridore, Türöffnungen und Flächen
  • Erreichbarkeiten von Bedienelementen, Knöpfen und Hebeln
  • Rollstuhlgerechte Parkplätze

Welche Ergänzungsleistungen gibt es für hindernisfreie Bauten?

Die Finanzierung vom hindernisfreien Bauen wird in der Schweiz auf verschiedene Arten unterstützen. Zum Beispiel kannst du dich bei Arbeitsunfähigkeit per Patientenverfügung von deiner Unfallversicherung beim Umbau finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es seit März 2019 neue Ergänzungsleistungen, die dich beim alters- oder behindertengerechten Umbau unterstützen. Es handelt sich um Leistungen der Eidgenossenschaft, die eine Ergänzung zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung darstellen. Als Betroffener kannst du dich bei Organisationen wie ProCap dazu beraten lassen, ob du einen rechtlichen Anspruch auf diese Ergänzungsleistungen hast. Auch deine Unfallversicherung berät dich zu weiten Schritten.

Was hat es mit der Hilflosenentschädigung auf sich?

Neben den Ergänzungsleistungen gibt es in der Schweiz auch die sogenannte Hilflosenentschädigung. Diese springt dann ein, wenn Kinder ein Handicap haben und Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigen. Als Elternteil erhältst du so finanzielle Unterstützung der Pflege und Betreuung zuhause. Auch Intensivpflegezuschläge sind vorhanden. Deinen Anspruch klärst du bei der jeweils zuständigen Stelle in deinem Kanton. Je nachdem, wie stark das Kind beeinträchtigt ist, gibt es finanzielle Unterstützung bei diesen Aufgaben:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen, Sitzen und Liegen
  • Essen
  • Verrichten der Notdurft
  • Körperpflege

Welche weiteren Hilfsmittel benötigen mobilitätseingeschränkte Personen?

Neben einem hindernisfreien Bau ist es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch wichtig, Zugang zu verschiedenen Wohnformen zu haben, um bei geistigen und anderen Behinderungen Unterstützung zu erhalten. Individuelle Bauberatungen, aber auch Besprechungen mit Ärzten und Therapeuten sind hier sehr wichtige Hilfsmittel. Wenn du dich im Bauprozess befindest, solltest du auch mit den Menschen, die das Gebäude nutzen werden, sprechen und sie fragen, welche Hindernisse sie sehen. Gemeinsam könnt ihr die Konzepte und Pläne studieren und so nötige Um- oder Neubauten bestimmen. Darüber hinaus solltest du überlegen, welche Hilfsmittel den Alltag der Gebäudenutzer angenehmer machen werden. Dazu gibt es viel Fachliteratur sowie Verbände, die dich beraten.

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