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Ein Grundstück kann dann bebaut werden, wenn eine rechtsgenügende Erschliessung vorliegt. Rechtsgenügend bedeutet, es gibt einen Bescheid darüber, dass das Grundstück entsprechend den rechtlichen Vorgaben erschlossen ist. Darunter wiederum versteht man, dass alle für die Grundstücksnutzung nötigen Infrastrukturen vorhanden sind. Im Artikel 19, Absatz 1 des RPG ist der rechtliche Rahmen für die Baulanderschliessung festgelegt. Fachleute unterscheiden im praktischen Alltag die rechtliche von der tatsächlichen Erschliessung. Rechtlich erschlossen bedeutet, dass die Erreichbarkeit des Baulandes sowie die für ein Bauprojekt nötigen Strassen und Leitungen rechtlich gesichert sind – sie müssen dafür noch nicht tatsächlich vorhanden sein. Erst, wenn diese Anbindungen wirklich ausgeführt wurden, wird das Bauland als tatsächlich erschlossen definiert. Der Entscheid zur Baubewilligung kann auch schon dann ergehen, wenn die Parzelle erst rechtlich, aber noch nicht tatsächlich erschlossen ist.
Um eine Parzelle als erschlossen zu definieren, muss sie notwendige Infrastrukturen aufweisen, die gesetzlich vorgegeben sind. Im Einzelnen sind dies die folgenden Punkte:
Fakultativ, also nicht zwingend nötig sind Erschliessungen für Internet und Television sowie zweckbezogene Sondererschliessungen.
Das Raumplanungsgesetz der Schweiz legt fest, dass die Erschliessung von Bauland Bestandteil der Nutzungsplanung ist. Das Gemeinwesen ist dann verpflichtet, die Bauzonen zu erschliessen, also für die Groberschliessung etwa mit Strassen und die Erreichbarkeit zu sorgen. Über die Details der Erschliessung entscheidet kantonales Recht. Nur mit einem positiven Entscheid der kantonalen Behörde gibt es eine Baubewilligung.
Wie lange sich der Prozess bis zur Erschliessung hinzieht, ist pauschal nicht zu sagen. Der positive Entscheid hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, also die nötigen Infrastrukturen rechtssicher vorhanden sind. Je nachdem, wie weit die Entwicklung von Infrastrukturen gediehen ist, kann das Verfahren bis zum Abschluss der Erschliessung unterschiedlich lange dauern. So wird bei einer Ersterschliessung, zu der noch eine Zufahrt und sämtliche Anbindungen an die Kanalisation nötig sind, mit längeren Zeiträumen zu rechnen sein, als mit Bauland, das bereits auf vorhandene Strukturen zurückgreifen kann.
Die Erschliessung von Grundstücken wird in zwei Bereiche unterteilt, nämlich die Grob- und die Feinerschliessung. Für die Groberschliessung im Rahmen der Verkehrsmodellierung und deren Umsetzung sind Kommunen und Gemeinden zuständig. Sie sorgen für die Erreichbarkeit von Baugebieten beispielsweise mit Haupt- und Quartierstrassen. Die Feinerschliessung meint die Anbindung von Bauland an dieses Netz: Zufahrtswege und Versorgungsleitungen, die die Parzelle an die vorhandene Infrastruktur anbinden. Für diese Erschliessung ist der Grundeigentümer zuständig. Wenn Grundstücke durch den Neubau, Ausbau oder die Korrektion von Strassen und Plätzen oder durch neue Kanalisationen eine Wertsteigerung erfahren, ist der Grundeigentümer zur Leistung von Beiträgen an die Gemeinde verpflichtet, um sich an diesen Kosten für die Massnahme zu beteiligen. Auskunft über allfällige künftige Erschliessungskosten dieser Art bekommst du auf der zuständigen Gemeinde.
Ein neues Gebäude muss nicht nur in der Bauzone liegen oder zonenkonform sein, sondern auch der kantonalen Baugesetzgebung entsprechen. Die Bewilligungsvoraussetzung für die Baugenehmigung und anschliessende Bebauung ist gemäss dem Artikel 22 im Raumplanungsgesetz unverzichtbar. Ohne Erschliessung und deren Bestätigung gibt es keine Baugenehmigung, Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.
Nur etwa 30 Prozent der Fläche der Schweiz ist geeignet, um dort zu bauen. Der weitaus grössere Teil des Landes ist Berggebiet, Wald, von Gewässern oder Schnee und Eis bedeckt. Daher wurde das revidierte Raumplanungsgesetz verabschiedet, das das Ziel verfolgt, möglichst in bestehenden Siedlungen zu bauen und den Bodenverbrauch so klein wie möglich zu halten. Das Bauen innert der Agglomeration, also die Verdichtung von bereits genutzten Siedlungsräumen, ist zudem kosten- und energiesparender als die komplett neue Erschliessung von Boden. Trotzdem zeigt die Entwicklung, dass die Bebauung ausserhalb der Bauzone eher wächst: Gemäss § 63 des Baugesetzes ist das Bauen ausserhalb der Bauzone unter bestimmten Bedingungen möglich. Darüber entscheidet jeweils die kantonale Behörde im Einzelfall. Die Erschliessung ausserhalb der Bauzone ist möglich, wenn ein positiver Entscheid für das Bauvorhaben vorliegt.
Früher bauten die Menschen ihre Wohnstätten als feste Behausung mit ganzen Baumstämmen für Decken und Wände. Die Bauweise hat sich in der Moderne natürlich erheblich verändert. Auch heute ist zwar die Blockhausbauweise so gestaltet, dass Holzbalken verwendet werden, das geschieht jedoch nicht mehr als ganze Balken, sondern als Balkenrahmen mit mehreren Holzschichten. Gesprochen wird bei dieser Bauform von einer Vollholzdecke, die durch mehrere Decklagen auch Schallbrücken vermeidet. Gleichzeitig reagiert sie dank mehrerer Holzschichten und Holzarten gut auf Umwelteinflüsse und gleicht so Temperaturschwankungen aus.
Decken- und Fussbodenleisten oder ein einfacher Bilderrahmen haben ihre Form nur, weil sie auf Gehrung gesägt und zugeschnitten sind. Der Begriff beschreibt die Eckverbindung zweier Werkstücke, die den gleichen Winkel aufweisen und so exakt aufeinander passen. Dadurch erhöhen sich die Leistenverbindung und auch die Stabilität des Werkstücks. Wie du eine Gehrung herstellst und wo sie benötigt wird, erfährst du im Folgenden.
Jugendstilhäuser ziehen vor allem mit ihrer detailverliebten Fassade die Blicke auf sich. Die geschwungenen Linien und Formen wirken ausgesprochen harmonisch, während die Tier- und Pflanzenmotive den Häusern einen Hauch von Verspieltheit verleihen. Nachfolgend erfährst du, was es mit dem Jugendstil auf sich hat und welche Eigenschaften diese Kunstrichtung auszeichnen. Auch wenn du einen einzelnen Raum oder deine gesamte Wohnung im Jugendstil gestalten möchtest, findest du hier viele wertvolle Tipps und Hilfestellungen für dein Projekt.
Minergie ECO ist ein Energiestandard für Gebäude mit hohen ökologischen Ansprüchen. Aufgestellt wurde der Standard von den Vereinen Minergie und eco-bau. Minergie ist dabei zuständig für die Zertifizierung des Labels, während eco-bau den Standard entwickelt hat. Dabei geht es nicht nur um ein umweltfreundliches Wohnen, auch die Wohnqualität steht im Vordergrund. Alles Wissenswerte rund um das Thema Minergie ECO findest du hier.
Bauzeichner sind auf dem Bau und in Planungs- und Architekturbüros gefragt. Zusätzlich gibt es Spezialisierungen im Bereich, die als Basis immer eine vierjährige Ausbildung mit Abschluss zum Bauzeichner haben. Gerade für kreative Menschen, die Spass an der Gestaltung und Planung haben, ist das Berufsbild empfehlenswert. Bauzeichnungen gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie die Erstellung von Bau- und Schaltplänen. Die Zeichnungen umfassen Details, Ansichten, Grundrisse, Modelle und Schnitte nach Vorgaben der Fachleute.
Wer in der Schweiz ein Haus kaufen oder verkaufen möchte, kommt an einem Grundbuchauszug nicht vorbei. Du benötigst die relevanten Daten sowohl für die Bank, die dir einen Kredit gibt, als auch für den Notar, der den Verkauf beurkundet. Ausserdem lohnt sich ein Blick ins Grundbuch, damit du dich vor einem Kauf über die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks informieren kannst. Wie du einen Grundbuchauszug in der Schweiz bestellst, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Gebühren dabei entstehen, erklären wir dir in einer übersichtlichen Darstellung in unserem Ratgeber.