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Ein Grundstück kann dann bebaut werden, wenn eine rechtsgenügende Erschliessung vorliegt. Rechtsgenügend bedeutet, es gibt einen Bescheid darüber, dass das Grundstück entsprechend den rechtlichen Vorgaben erschlossen ist. Darunter wiederum versteht man, dass alle für die Grundstücksnutzung nötigen Infrastrukturen vorhanden sind. Im Artikel 19, Absatz 1 des RPG ist der rechtliche Rahmen für die Baulanderschliessung festgelegt. Fachleute unterscheiden im praktischen Alltag die rechtliche von der tatsächlichen Erschliessung. Rechtlich erschlossen bedeutet, dass die Erreichbarkeit des Baulandes sowie die für ein Bauprojekt nötigen Strassen und Leitungen rechtlich gesichert sind – sie müssen dafür noch nicht tatsächlich vorhanden sein. Erst, wenn diese Anbindungen wirklich ausgeführt wurden, wird das Bauland als tatsächlich erschlossen definiert. Der Entscheid zur Baubewilligung kann auch schon dann ergehen, wenn die Parzelle erst rechtlich, aber noch nicht tatsächlich erschlossen ist.
Um eine Parzelle als erschlossen zu definieren, muss sie notwendige Infrastrukturen aufweisen, die gesetzlich vorgegeben sind. Im Einzelnen sind dies die folgenden Punkte:
Fakultativ, also nicht zwingend nötig sind Erschliessungen für Internet und Television sowie zweckbezogene Sondererschliessungen.
Das Raumplanungsgesetz der Schweiz legt fest, dass die Erschliessung von Bauland Bestandteil der Nutzungsplanung ist. Das Gemeinwesen ist dann verpflichtet, die Bauzonen zu erschliessen, also für die Groberschliessung etwa mit Strassen und die Erreichbarkeit zu sorgen. Über die Details der Erschliessung entscheidet kantonales Recht. Nur mit einem positiven Entscheid der kantonalen Behörde gibt es eine Baubewilligung.
Wie lange sich der Prozess bis zur Erschliessung hinzieht, ist pauschal nicht zu sagen. Der positive Entscheid hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, also die nötigen Infrastrukturen rechtssicher vorhanden sind. Je nachdem, wie weit die Entwicklung von Infrastrukturen gediehen ist, kann das Verfahren bis zum Abschluss der Erschliessung unterschiedlich lange dauern. So wird bei einer Ersterschliessung, zu der noch eine Zufahrt und sämtliche Anbindungen an die Kanalisation nötig sind, mit längeren Zeiträumen zu rechnen sein, als mit Bauland, das bereits auf vorhandene Strukturen zurückgreifen kann.
Die Erschliessung von Grundstücken wird in zwei Bereiche unterteilt, nämlich die Grob- und die Feinerschliessung. Für die Groberschliessung im Rahmen der Verkehrsmodellierung und deren Umsetzung sind Kommunen und Gemeinden zuständig. Sie sorgen für die Erreichbarkeit von Baugebieten beispielsweise mit Haupt- und Quartierstrassen. Die Feinerschliessung meint die Anbindung von Bauland an dieses Netz: Zufahrtswege und Versorgungsleitungen, die die Parzelle an die vorhandene Infrastruktur anbinden. Für diese Erschliessung ist der Grundeigentümer zuständig. Wenn Grundstücke durch den Neubau, Ausbau oder die Korrektion von Strassen und Plätzen oder durch neue Kanalisationen eine Wertsteigerung erfahren, ist der Grundeigentümer zur Leistung von Beiträgen an die Gemeinde verpflichtet, um sich an diesen Kosten für die Massnahme zu beteiligen. Auskunft über allfällige künftige Erschliessungskosten dieser Art bekommst du auf der zuständigen Gemeinde.
Ein neues Gebäude muss nicht nur in der Bauzone liegen oder zonenkonform sein, sondern auch der kantonalen Baugesetzgebung entsprechen. Die Bewilligungsvoraussetzung für die Baugenehmigung und anschliessende Bebauung ist gemäss dem Artikel 22 im Raumplanungsgesetz unverzichtbar. Ohne Erschliessung und deren Bestätigung gibt es keine Baugenehmigung, Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.
Nur etwa 30 Prozent der Fläche der Schweiz ist geeignet, um dort zu bauen. Der weitaus grössere Teil des Landes ist Berggebiet, Wald, von Gewässern oder Schnee und Eis bedeckt. Daher wurde das revidierte Raumplanungsgesetz verabschiedet, das das Ziel verfolgt, möglichst in bestehenden Siedlungen zu bauen und den Bodenverbrauch so klein wie möglich zu halten. Das Bauen innert der Agglomeration, also die Verdichtung von bereits genutzten Siedlungsräumen, ist zudem kosten- und energiesparender als die komplett neue Erschliessung von Boden. Trotzdem zeigt die Entwicklung, dass die Bebauung ausserhalb der Bauzone eher wächst: Gemäss § 63 des Baugesetzes ist das Bauen ausserhalb der Bauzone unter bestimmten Bedingungen möglich. Darüber entscheidet jeweils die kantonale Behörde im Einzelfall. Die Erschliessung ausserhalb der Bauzone ist möglich, wenn ein positiver Entscheid für das Bauvorhaben vorliegt.
Vermieter gelten als wahre Künstler, wenn es darum geht, Wohnraum an den Mann zu bringen. Ihre Inserate führen attraktiv klingende Fachtermini auf, deren Zweckbestimmung allerdings erst nach eingehender Überprüfung plausibel wird. Einer dieser abstrakten Begriffe ist das Substantiv „Nutzfläche“. Da ein Mietobjekt ja zur Nutzung als Lebensraum benötigt wird, handelt es sich auf den ersten Blick um einen unauffälligen Begriff. Im schlechtesten Fall kann es aber sein, dass die 100 Quadratmeter grosse Nutzfläche, die als Wohnfläche dienen sollte, zur Hälfte aus Kellerräumen und Abstellkammern besteht. Eine uneinheitliche Definition macht es möglich und erfordert Sorgfalt vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Ein kleines Haus zu bauen ist ein relativ neuer Trend, der seit einigen Jahren mehr und mehr Anhänger findet. Kleine Häuser sind günstig zu kaufen oder zu bauen und verursachen ihren Bewohnern später auch geringere Betriebskosten. Oft sind es auch Umweltaspekte, die die Käufer von Kleinhäusern bewegen, sich auf wenigen Quadratmetern einzurichten. Denn natürlich verbraucht ein Häuschen mit der Wohnfläche einer kleinen Wohnung weniger Energie zum Heizen als eine grosszügige Villa. Das Thema Nachhaltigkeit zeigt sich bei Minihäusern sehr oft an den bevorzugten Baumaterialien. Häufig finden natürliche Baustoffe aus der Region Verwendung für die kleinen Häuser.
Architekten arbeiten täglich mit Visualisierungen. Früher waren Skizzen weit verbreitet. Auch heute müssen Architekten noch das technische Zeichnen bezeichnen, aber sie arbeiten immer auch mit Renderings. Dabei handelt es sich um digitale Architekturvisualisierungen, die dabei helfen, grosse Projekte zu planen und die gewünschte Immobilie aus allen Perspektiven zu sehen. In diesem Beitrag erfährst du mehr über Visualisierungen in der Architektur, über die Ideen von Architekten und über die Anwendung moderner Technologien für Bauvorhaben, Rundgänge und weitere Zwecke. Zudem erklären wir dir, welche Möglichkeiten die 3D-Visualisierung bietet.
Der Sakralbau hat eine wesentliche Bedeutung im architektonischen Gefüge und in der Entwicklung einer Region. Er ist Ausdruck seiner gemeinschaftsstiftenden Funktion, zeugt von Macht und Stärke, demonstriert Wehrhaftigkeit. In vergangenen Jahrhunderten bildeten Kirchen- und kultische Bauten zusammen mit Gebäuden weltlicher Macht das Zentrum von Stadt oder Dorf. Heute zeugen Sakralbauten von der Geschichte, spiegeln die Entwicklung ganzer Völker, geben Aufschluss über Kunst-, Bau- und Handwerkstechniken. Für viele Menschen geht ihre Bedeutung weit über die historische Herkunft und kulturelle Informationen hinaus. Sie sehen in einem Sakralbau vor allem den Ort des Kultus, der ihnen zur Ausübung ihrer Religion und Andacht dient.
Die Technik bietet viele neue Möglichkeiten für das Bauwesen. Derzeit ist der Begriff BIM, der für Building Information Modeling steht, in aller Munde. Es handelt sich dabei um die sogenannte Bauwerksdatenmodellierung. Darunter kannst du dir 3D-Modelle vorstellen, die in einer Software erstellt werden. Dieser intelligente Prozess soll dabei helfen, Informationen und Werkzeuge für den Gebäudebau zu visualisieren. Architekten nutzen BIM für ihre Bauprojekte. Die Technologie kann auch für grössere Bauprojekte sowie für die Stadtplanung genutzt werden. Hier erfährst du mehr darüber, wie BIM funktioniert, welche Einsatzbereiche die Technik hat und welche Vorteile sie bringt.
Viele Häuser verfügen über einen zusätzlichen Dachboden, der nicht nur als reiner Abstellraum genutzt werden kann, sondern mit richtiger Dämmung und einer schicken Gaube auch als ausgebauter Wohnraum. Gauben haben viele Vorteile: Sie erweitern den Nutzraum, schaffen mehr Platz und Licht und sorgen für eine bessere Belüftung durch verbaute Dachfenster. Auch für den Dachaufbau sind Gauben ein architektonischer Gewinn und sehen an einem Gebäude klassisch schön aus.