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Das Attikageschoss im Baurecht und in der Architektur

Das Attikageschoss im Baurecht und in der Architektur

Das Attikageschoss oder Attische Geschoss entwickelte sich aus einer reinen Zierde hin zu einer Dacherweiterung, die man in der Architektur oft mit einer erweiterten Balustrade kombiniert. Beim Attikageschoss handelt es sich um ein niedriges Obergeschoss, dass es dir erlaubt, das Dach als zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche zu verwenden. Baurechtlich gibt es beim Attikageschoss einiges zu beachten. Was das genau ist, erfährst du hier.

Woher kommt das Attikageschoss?

Wie der Name schon vermuten lässt, stammt dieses Architekturelement ursprünglich aus dem antiken Griechenland. Das Wort „Attika“ kommt wahrscheinlich vom altgriechischen Adjektiv „attikos“, was schlicht „attisch“ bedeutet. Daher lässt sich vermuten, dass diese Bauform ihren Ursprung in Athen oder der griechischen Region Attika hat.

  • Zunächst war die Attika lediglich eine Aufmauerung. Die Gebäudeteile hatten die Aufgabe, das dahinterliegende Dach zu verdecken.
  • Die Römer übernahmen dieses Prinzip und wendeten es auf ihre Tore und Triumphbögen an. Sie nutzten die Fläche, um dort Figuren, Vasen und Reliefs einzubauen. In der Regel besass die Attika kein Fenster.
  • In der Renaissance, dem Barock und bis zum Klassizismus hinein blieb die Attika ein beliebtes Architekturelement zur Verzierung der Dächer.
  • Die Attika selbst beginnt in der modernen Architektur dann, wenn sie 30 bis 50 Zentimeter über der Geschosshöhe hinausragt. Früher musste sie fast ein Drittel der darunterliegenden Geschosshöhe aufweisen. Übrigens: Sie gehört nicht zur Fassadenflucht.
  • Aus der Attika entwickelte sich das Attikageschoss. Hierbei handelt es sich um ein niedriges Obergeschoss, das sich über dem Kranzgesims befindet. Teilweise waren die Geschosse vor dem Betrachter verborgen. Als Zwischen- oder Halbgeschosse kamen sie in der Funktion dem Mezzanin gleich.

Heute bezeichnet man mit der „Attikawohnung“ eine Wohnung im Penthouse. Moderne Attikageschosse kommen ohne die klassizistischen Fassaden aus und öffnen sich zur Dachfläche.

Was sagt die Rechtsprechung zum Attikageschoss?

Es gibt in der Rechtsprechung einige Regeln zum Thema Attikageschoss. Sobald die Wahl beim Bau des Gebäudes auf ein Flachdach fällt, musst du über die Dachform entscheiden. Attikageschosse erlauben es dir, die Dachfläche zu nutzen. In der Vergangenheit führten die unterschiedlichen Definitionen der einzelnen Kantone oftmals zur Verwirrung in der Rechtsprechung. Dafür entwickelten einige Kantone die „Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe“ (IVHB). In dieser Vereinbarung definiert man das Attikageschoss genauer.

Was hat sich in der Definition geändert?

Nach der alten Definition durfte die Grundfläche des Attikageschosses höchstens einem Geschoss entsprechen, das auf den Längsseiten zurückversetzt ist, und das um das Mass seiner Höhe. Die Bauteile mussten, abgesehen von den Dachvorsprüngen, innerhalb dieser Grundfläche liegen. Besonders bei länglichen Gebäuden ergab sich daraus eine geringe Nutzungsfläche. Nach der Neuregelung jedoch darf die Grundfläche eines Attikageschosses höchstens 60 Prozent der Fläche eines Vollgeschosses betragen. Auf den Längsseiten und den Breitseiten muss das Attikageschoss mindestens um das Mass seiner Höhe zurückversetzt sein. Das Mass ist das Verhältnis zum Vollgeschoss darunter.

Wie definiert das Baurecht das Attikageschoss?

Massgeblich definiert man laut dem Baurecht ein Attikageschoss nach der Fläche, die es auf den Flachdächern einnimmt. Im Grunde handelt es sich um ein verkleinertes Geschoss mit einer begehbaren Dachfläche darumherum. Die Höhe darf höchstens einer Geschosshöhe des Gebäudes entsprechen. Gleichzeitig muss der Anbau um das Mass seiner Höhe von der Fassade der Längsseiten zurückversetzt sein. Sollte das Dachgeschoss als 2,50 Meter hoch sein, dann muss die Entfernung zur Fassade der Längsseiten ebenfalls 2,50 Meter entsprechen. Das Ergebnis ist die zulässige Attikageschlossfläche.

Wie wirkt sich der Anbau eines Attikageschosses auf die Gebäudehöhe aus?

Was das Attikageschoss im Baurecht anbelangt, so gilt es nicht als zusätzliches Vollgeschoss, sondern dem Baugesetz nach als zusätzlicher Aufbau. Die Gebäudehöhe ändert sich durch den Anbau eines Attikageschosses nicht. Die Dachfläche des obersten Vollgeschosses bleibt die Gebäudehöhe. Das gilt für jede Geschosszahl. Der Anbau eines Attikageschosses ändert auch nicht die Geschosszahl des Gebäudes. Übrigens, sollte ein aussenliegendes Treppenhaus gewünscht sein, dann muss dieses der Zahl der Vollgeschosse entsprechen. Sollte das Gebäude zweigeschossig sein, dann muss ein Treppenturm bis zum zweiten Geschoss reichen. Laut Bauverordnung profitiert ein aussenliegender Treppenturm nicht vom Aufbau eines Attikageschosses.

Gibt es kantonale Unterschiede bei den Entscheiden und der Rechtsprechung?

Selbst nach dem Inkrafttreten der IVHB kommt es immer wieder zu regional unterschiedlichen Bestimmungen und Entscheiden. Dabei geht es vor allem um den Abstand zu den Längs- und Breitseiten sowie um die gesamte Attikageschossfläche. Solltest du darüber nachdenken, Änderungen am Dach vorzunehmen und ein Attikageschoss einzubauen, dann informiere dich am besten bei deiner Baudirektion.

Brauche ich für ein Attikageschoss eine Baubewilligung?

Bei Errichtung, Änderungen und der Verwendung von Bauten braucht es eine Baubewilligung. Beim Bau des Gebäudes, bei dem ein Attikageschoss teil der Dachfläche ist, schauen sich die Prüfer die Planung genau an. Die Bewilligung des Bauvorhabens schliesst dann das Attikageschoss mit ein. Sollte das Gebäude nicht über ein Attikageschoss verfügen, du willst aber eines einbauen lassen, dann brauchst du ebenfalls eine Baubewilligung.

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