Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Architekten in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Bauzeitversicherung: Rechtsgrundlagen und Infos zum obligatorischen Versicherungsschutz in der Schweiz

Bauzeitversicherung: Rechtsgrundlagen und Infos zum obligatorischen Versicherungsschutz in der Schweiz

Nur noch wenige Wochen, dann soll das Haus bezugsfertig sein und der Traum des Bauherrn rückt in greifbare Nähe. Durch einen Defekt in der Elektrik kommt es jedoch zu einem schweren Brand, der das Gebäude bis auf die Grundmauern zerstört. In der Schweiz springt in Schadensfällen wie diesem die Bauzeitversicherung ein. Welche Rechtsgrundlagen es in den einzelnen Kantonen für den Abschluss einer Bauzeitversicherung gibt, welche Schäden sie versichert und welche Leistungen sie erbringt, das verrät dir unser ausführlicher Ratgeber rund um die obligatorische Versicherung für alle Bauherren.

Was ist eine Bauzeitversicherung und welche Rechtsgrundlagen gibt es für den Abschluss?

Um sich bei grösseren Bauprojekten gegen die Risiken Feuer- und Elementarschäden absichern, ist eine Bauzeitversicherung in der Schweiz in den meisten Kantonen obligatorisch. Jeder Bauherr ist daher ab einer bestimmten Bausumme dazu verpflichtet, eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. In den meisten Kantonen fällt hier die Zuständigkeit sogar einer jeweiligen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt zu. Nur wenige der Schweizer Kantone verzichten auf die Versicherungspflicht. Das sind:

  • Genf
  • Tessin
  • Wallis
  • Appenzell-Innerrhoden

In diesen Kantonen steht es dem Bauherrn frei, ob er freiwillig bei einer privaten Versicherung eine Bauzeitversicherung abschliessen möchte oder nicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Kantonen Rechtsgrundlagen, in denen zwar die Verpflichtung zur Absicherung besteht, bei denen sich der Bauherr aber selbst einen privaten Anbieter aussuchen kann. Dabei handelt es sich um:

  • Uri
  • Schwyz
  • Obwalden

Unser Tipp: Wer die freie Versicherungswahl hat, für den lohnt sich eine unabhängige Beratung, um zu erfahren, worauf beim Abschluss der Bauzeitversicherung zu achten ist.

Welche Bauprojekte benötigen eine Brandschutz-Versicherung?

Grundsätzlich wird eine Bauzeitversicherung nur für grössere Bauprojekte mit benötigt. Zu diesen gehören:

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Renovierungen
  • Sanierungen

Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt zudem von der Bau- beziehungsweise der Renovierungssumme ab. Ab welchem Betrag eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden muss, ist dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Während diese Mindestsumme im Kanton Zürich bei 50 000 Franken liegt, sind es in St. Gallen 30.000 Franken und in Aargau nur 10.000 Franken – Stand 2020.

Welche Schäden deckt eine Bauzeitversicherung ab?

Versicherungsschutz erhältst du mit der Bauzeitversicherung gegen Schäden, die entstanden sind durch Brand und Elementargefahren:

  • Zu den Brandschäden gehören Rauch, Feuer, Hitze, Blitzschlag und Explosion.
  • Elementargefahren umfassen Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Steinschläge und Erdrutsche.

Wie lange läuft der Versicherungsgrundschutz der Bauzeitversicherung?

Damit du ab dem ersten Spatenstich Versicherungsschutz erhältst, solltest du dich frühzeitig um eine Bauzeitversicherung kümmern. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn ohne eine Wartezeit. Während der gesamten Bauphase bist du so über die obligatorische Brandschutz-Versicherung abgesichert. Nach Beendigung wird die Bauzeitversicherung automatisch in eine ebenfalls obligatorische Gebäudeversicherung umgewandelt. Beratung über den genauen Ablauf erhältst du bei deiner Versicherung.

Schätzung durch Regionalaufseher: Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, stellt die maximale Erstattungsleistung der Brandschutz-Versicherung im Schadensfall dar und sollte immer dem Gesamtwert des Gebäudes entsprechen. Da es direkt zu Baubeginn meist relativ schwierig ist, eine exakte Summe festzulegen, erfolgt in der Regel zunächst eine Schätzung durch den Bauherren oder einen Regionalaufseher. Erst nach Fertigstellung des Bauprojekts wird im weiteren Vorgehen dann der endgültige Wert festgelegt und mit dem Versicherungsnehmer abgerechnet. Hierfür steht der Eigentümer in der Meldepflicht, eine Baukostenaufstellung einzureichen. Im weiteren Verlauf schätzen Regionalaufseher in regelmässigen Abständen etwa alle zwölf bis 15 Jahren die Immobilie. Eine zusätzliche Schätzung durch die Regionalaufseher kann der Bauherr im Bedarfsfall auch schriftlich beantragen.

Welche Leistungen erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall?

Bei der Bauzeitversicherung handelt es sich in aller Regel um eine Neuzeitversicherung. Das bedeutet, dass das Gebäude beziehungsweise der Rohbau zum Neuwert versichert ist und die Versicherung im Schadenfall alle Kosten übernimmt, die dazu nötig wären, das Gebäude in gleicher Art und Grösse wieder aufzubauen.

Welche weitere Versicherungen, wie etwa eine Unfallversicherung, sind bei Bauvorhaben sinnvoll?

Neben dem verpflichtenden Abschluss der Bauzeitversicherung sind Bauherren gut damit beraten, weitere Versicherungen abzuschliessen. Zu den wesentlichen Versicherungen bei Bauprojekten gehören:

  • Bauherrenhaftpflicht: Verursacht der Bauherr während der Bauphase einen Personen- oder Sachschaden gegenüber Dritten, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers und ersetzt den Schaden.
  • Bauleistungsversicherung beziehungsweise Bauwesenversicherung: Die Bauleistungsversicherung leistet bei Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse am Bau durch Diebstahl, Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehler sowie durch fahrlässiges oder ungeschicktes Verhalten der Handwerker. Beachte, dass sich der Versicherungsschutz mit der Bauzeitversicherung in Teilen überschneidet, da hier auch Sturm, Hagel und Blitzschlag mitversichert sind.
  • Bau-Unfallversicherung: Unterstützen private Bauhelfer bei dem Bauprojekt, kann zudem eine Bau-Unfallversicherung beziehungsweise eine Bauhelferversicherung sinnvoll sein. Ein Leistungsanspruch besteht dann, wenn die Bauhelfer während der unentgeltlichen Hilfe verunglücken.

Der Architektvergleich für die Schweiz. Finde die besten Architekten in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Minergie ECO für nachhaltiges Bauen

Minergie ECO ist ein Energiestandard für Gebäude mit hohen ökologischen Ansprüchen. Aufgestellt wurde der Standard von den Vereinen Minergie und eco-bau. Minergie ist dabei zuständig für die Zertifizierung des Labels, während eco-bau den Standard entwickelt hat. Dabei geht es nicht nur um ein umweltfreundliches Wohnen, auch die Wohnqualität steht im Vordergrund. Alles Wissenswerte rund um das Thema Minergie ECO findest du hier.

Feuerverzinken: Verzinkungsverfahren und die positiven Eigenschaften eines Zinküberzugs

Das Feuerverzinken gehört zu den beliebtesten Verzinkungsverfahren. Der Zinküberzug begegnet dir täglich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Vielleicht nimmst du ihn sogar gar nicht direkt wahr. Warum das Verzinken so beliebt ist, welche positiven Eigenschaften es mit sich bringt, seine verschiedenen Einsatzmöglichkeiten und viele weitere interessante Fakten zum Thema Feuerverzinkung erfährst du hier.

Architektur studieren – Anforderungen, Zulassungsbedingungen und weitere Informationen

Wenn du Architektur studieren willst, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst das Studium etwa an einer Fachhochschule oder an einer Universität aufnehmen. Die Studieninhalte ähneln sich meistens, doch es gibt Nuancierungen, etwa bei der Frage, ob Entwurf oder Ausführung stärker gewichtet werden. Ebenfalls werden ortsabhängig unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Welche Anforderungen du für ein Architekturstudium erfüllen musst, wie die Zulassungsbedingungen für den Zugang an einer Hochschule lauten, was der Unterschied zwischen einem Studium an einer Fachhochschule und an einer Universität ist sowie weitere wichtige Informationen findest du hier.

Isometrie zeichnen – das konstante Mass zwischen Länge, Breite und Höhe im Raum

Die Bedeutung des Wortes Isometrie kannst du einfach durch Wortableitungen nachvollziehen: Während die griechische Vorsilbe „Iso“ so viel wie „konstant“ und „gleich“ bedeutet, kennst du den Wortstamm aus dem Wort Meter: Isometrie bezeichnet in der Mathematik einen konstanten Abstand zwischen zwei metrischen Räumen. Technisch-mathematisch ausgedrückt, handelt es sich um zwei Elemente in einem Raum, die einen negativen und reellen Wert besitzen. Geometrisch betrachtet wird die Isometrie beim technischen Zeichnen angewandt und ist eine räumliche Ansichtsart. Mehr zum isometrischen Zeichnen erfährst du hier.

Pergola selber bauen – am leichtesten mit einem Bausatz

Wer eine Pergola selber bauen will, muss kein ausgebildeter Schreiner sein. Wenn es kein massgefertigtes, individuell geplantes Exemplar sein muss, hat der Fachhandel dafür Bausätze jeder Grösse und Ausführung im Angebot. Eine Pergola zu bauen ist immer dann eine passende Lösung, wenn ein Platz Schatten, Schutz vor Witterung oder auch nur ein Dach bekommen soll. Eine Pergola hat meistens eine leichte Rahmenkonstruktion oder steht auf vier Pfeilern. Das Dach besteht entweder nur aus Dachsparren oder ist mit einer gedeckten Verschalung versehen. Ist auf der Terrasse etwas mehr Privatsphäre gewünscht, lässt sich eine Pergola zudem seitlich mit Sichtschutzelementen ausstatten.

Grunddienstbarkeit – Entstehung, Folgen und mögliche Löschung

Immer wieder fällt im Zusammenhang mit Grundstücken Begriffe wie Grunddienstbarkeit, Wohnrecht, Wegrecht oder Baurecht. Alle diese Dienstbarkeiten gehören zu Sachenrecht und sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) detailliert geregelt. Was genau die Begriffe bedeuten, wie sie entstehen, was die Folgen für dich als Eigentümer des betroffenen Grundstücks sind und wie du solche Dienstbarkeiten wieder löschen lassen kannst, erfährst du hier zusammengefasst.