Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Um sich bei grösseren Bauprojekten gegen die Risiken Feuer- und Elementarschäden absichern, ist eine Bauzeitversicherung in der Schweiz in den meisten Kantonen obligatorisch. Jeder Bauherr ist daher ab einer bestimmten Bausumme dazu verpflichtet, eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. In den meisten Kantonen fällt hier die Zuständigkeit sogar einer jeweiligen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt zu. Nur wenige der Schweizer Kantone verzichten auf die Versicherungspflicht. Das sind:
In diesen Kantonen steht es dem Bauherrn frei, ob er freiwillig bei einer privaten Versicherung eine Bauzeitversicherung abschliessen möchte oder nicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Kantonen Rechtsgrundlagen, in denen zwar die Verpflichtung zur Absicherung besteht, bei denen sich der Bauherr aber selbst einen privaten Anbieter aussuchen kann. Dabei handelt es sich um:
Unser Tipp: Wer die freie Versicherungswahl hat, für den lohnt sich eine unabhängige Beratung, um zu erfahren, worauf beim Abschluss der Bauzeitversicherung zu achten ist.
Grundsätzlich wird eine Bauzeitversicherung nur für grössere Bauprojekte mit benötigt. Zu diesen gehören:
Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt zudem von der Bau- beziehungsweise der Renovierungssumme ab. Ab welchem Betrag eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden muss, ist dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Während diese Mindestsumme im Kanton Zürich bei 50 000 Franken liegt, sind es in St. Gallen 30.000 Franken und in Aargau nur 10.000 Franken – Stand 2020.
Versicherungsschutz erhältst du mit der Bauzeitversicherung gegen Schäden, die entstanden sind durch Brand und Elementargefahren:
Damit du ab dem ersten Spatenstich Versicherungsschutz erhältst, solltest du dich frühzeitig um eine Bauzeitversicherung kümmern. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn ohne eine Wartezeit. Während der gesamten Bauphase bist du so über die obligatorische Brandschutz-Versicherung abgesichert. Nach Beendigung wird die Bauzeitversicherung automatisch in eine ebenfalls obligatorische Gebäudeversicherung umgewandelt. Beratung über den genauen Ablauf erhältst du bei deiner Versicherung.
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, stellt die maximale Erstattungsleistung der Brandschutz-Versicherung im Schadensfall dar und sollte immer dem Gesamtwert des Gebäudes entsprechen. Da es direkt zu Baubeginn meist relativ schwierig ist, eine exakte Summe festzulegen, erfolgt in der Regel zunächst eine Schätzung durch den Bauherren oder einen Regionalaufseher. Erst nach Fertigstellung des Bauprojekts wird im weiteren Vorgehen dann der endgültige Wert festgelegt und mit dem Versicherungsnehmer abgerechnet. Hierfür steht der Eigentümer in der Meldepflicht, eine Baukostenaufstellung einzureichen. Im weiteren Verlauf schätzen Regionalaufseher in regelmässigen Abständen etwa alle zwölf bis 15 Jahren die Immobilie. Eine zusätzliche Schätzung durch die Regionalaufseher kann der Bauherr im Bedarfsfall auch schriftlich beantragen.
Bei der Bauzeitversicherung handelt es sich in aller Regel um eine Neuzeitversicherung. Das bedeutet, dass das Gebäude beziehungsweise der Rohbau zum Neuwert versichert ist und die Versicherung im Schadenfall alle Kosten übernimmt, die dazu nötig wären, das Gebäude in gleicher Art und Grösse wieder aufzubauen.
Neben dem verpflichtenden Abschluss der Bauzeitversicherung sind Bauherren gut damit beraten, weitere Versicherungen abzuschliessen. Zu den wesentlichen Versicherungen bei Bauprojekten gehören:
Bei einem Anemometer handelt es sich um ein Messgerät zur Messung der Luftgeschwindigkeit. Die Liste der möglichen Einsatzzwecke ist lang – beispielsweise profitieren Windsurfer ebenso von einem Anemometer wie Drachenflieger und Drohnenfans. Auch dann, wenn es um die Themen Klima und Meteorologie geht, sind Anemometer unerlässlich. Nach welchem Messprinzip die Geräte funktionieren, welche verschiedenen Ausführungen es gibt und viele weitere nützliche Informationen findest du hier.
Als Hohlkehle bezeichnet man die negative Aufrundung von Kanten. Zierprofile werden häufig damit versehen, aber nicht nur für Fussboden- und Deckenleisten wird die Schmuckform verwendet. Im Übergang zwischen einem Bodenbelag und einer Wand soll die Hohlkehle besondere Anforderungen an die Hygiene erfüllen. Im Übergang zwischen Wand und Bodenplatte eines Hauses wird eine Hohlkehle aus wasserdichtem Mörtel gefertigt: Sie stellt sicher, dass kein Wasser im Übergang verbleibt und ins Gebäude dringt. Als Bestandteil von Abdichtungsflächen ist die Hohlkehle also wichtig. Aber wo genau und wie wird sie erstellt?
Aufgrund von Familienzuwachs planst du einen Anbau an deinem Haus. Von einem Architekten liegt bereits ein toller Entwurf vor und eine Finanzierung liegt auch schon vor. Leider ist der Anbau so geplant, dass der Mindestgebäudeabstand zum Nachbargrundstück nicht mehr eingehalten wird. Trotz des Grenzbaurechts gibt es jetzt mit dem Näherbaurecht eine Möglichkeit, das Bauvorhaben dennoch zu realisieren. Was das Näherbaurecht ist, in welchen Situationen es zum Tragen kommt und welche Zustimmung nötig ist, verraten wir dir in unserem Ratgeber. Du erfährst zudem den Unterschied zwischen ein- und beidseitigem Näherbaurecht und in welcher Form diese Vereinbarung unter Nachbarn festgehalten werden muss.
Die Gestaltung geräumiger Innenhöfe ist eine Herausforderung für die Architektur. Laubengänge erfreuen sich dabei wachsender Beliebtheit. Die Erschliessungs- und Wandelgänge verbinden zumeist mehrere Nutzungseinheiten oder münden in einen Hof oder eine Loggia. Solche Gänge werden zu einem echten Blickfang, wenn du sie mit Pflanzen begrünst oder Kletterpflanzen an einem Holzgerüst hinaufwachsen lässt. Durchgänge lässt du durch ein belaubtes Spalier zu einer Laube werden. Wenn der Laubengang in einen Innenhof mündet, sollte auch dort eine passende Bepflanzung vorhanden sein. Im Folgenden erhältst du mehr Informationen und Tipps für die Begrünung von Höfen und Durchgängen.
Überladen, pompös, verspielt, jedenfalls nicht sehr praktisch: Möbel aus der Gründerzeit passen für viele nicht in die heutige Zeit. Für echte Gründerzeitmöbel werden aber zum Teil hohe Preise geboten. An welchen Merkmalen du erkennst, ob du vielleicht selbst noch ein wertvolles Stilmöbel dieser Epoche unter dem Dachboden verwahrst, ohne es zu wissen, erfährst du in diesem Beitrag.
Die Hecke wild wuchern lassen, einen Baum pflanzen oder ein Gartenhäuschen bauen – auf dem eigenen Grundstück sollte das kein Problem sein, denken viele. Das stimmt aber nur bedingt. An der Grenze zum benachbarten Baugrundstück hat auch der Nachbar ein Wörtchen mitzureden. Nach Schweizerischem Nachbarrecht müssen bestimmt Abstände gewahrt werden. Wofür diese sogenannten Grenzabstände festgelegt sind und ob in den einzelnen Kantonen dieselben Mindestabstände gelten, erfährst du in unserem Ratgeber. Ausserdem informieren wir dich, wann du die Möglichkeit hast, auch dichter an der Grundstücksgrenze zu bauen und was du tun kannst, wenn sich der Nachbar nicht an die Regeln hält.