Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Wird der gesetzliche Mindestabstand von einzelnen Gebäuden zur Grundstücksgrenze unterschritten, kann das Näherbaurecht zum Tragen kommen. Es ersetzt dann das Schweizer Grenzbaurecht, das die von den Kantonen und Gemeinden vorgeschriebenen Abstandsvorschriften vorgibt. Das Näherbaurecht fusst auf den gesetzlichen Bestimmungen gemäss § 270 Abs. 3 PBG. Grundsätzlich handelt es sich beim Näherbaurecht immer um eine individuelle Vereinbarung zwischen Nachbarn. Für die rechtliche Gültigkeit bedarf es einer beidseitigen Zustimmung.
Die Vereinbarung eines Näherbaurechts kann sich sowohl bei noch unbebautem Bauland lohnen als auch bei bereits bebauten Grundstücken. Als Beispiel: Du hättest gerne einen Anbau an ein bestehendes Gebäude, die vorhandenen Platzverhältnisse lassen es allerdings nicht zu, die vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten. Grundsätzlich ist das Näherbaurecht immer dann sinnvoll, wenn ein gewünschtes Bauvorhaben auf einem Grundstück aufgrund der Ausrichtung, der Lage oder der Form nicht so realisiert werden kann, da der Abstand zur Grundstücksgrenze zu gering ist.
Ein Näherbaurecht kann sowohl einseitig als auch beidseitig vereinbart werden. Bei einem einseitigen Näherbaurecht hat nur der eine Nachbar das Recht, ein Gebäude näher an die Grenze zum anderen zu bauen. Ein beidseitiges Näherbaurecht räumt dagegen beiden Seiten die Möglichkeit ein, den Grenzabstand zum Nachbargrundstück zu unterschreiten. Grundsätzlich kann ein Nachbar natürlich auch seine Zustimmung verweigern. In diesem Fall hat das Näherbaurecht keinen rechtlichen Bestand mehr und ein Unterschreiten der Gebäudegrenzabstände ist nicht möglich.
Wird ein einseitiges Näherbaurecht vereinbart, kann der Nachbar, für den das Recht nicht gilt, dafür eine Entschädigungsleistung verlangen. Die Höhe der Entschädigung kann individuell vereinbart werden und unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Berücksichtigt werden sollte hierbei aber der Aspekt der Wertminderung und inwieweit der Nachbar durch die nähere Bebauung beeinträchtigt ist, zum Beispiel im Hinblick auf den Lichteinfall, die Besonnung und die Aussicht.
Unabhängig davon, ob du ein einseitiges oder beidseitiges Näherbaurecht vereinbarst, für die Vereinbarung des Näherbaurechts gibt es in der Schweiz keine vorgeschriebene Form. Grundsätzlich ist auch eine mündliche Vereinbarung möglich. Da diese Vereinbarung jedoch keinen rechtlichen Bestand hat und ihr Inhalt auch Auslegungssache sein kann, sollte ein Näherbaurecht immer schriftlich fixiert werden.
Auch von einem einfachen Vertrag ist abzuraten. Dieser kann vor allem bei einem späteren Eigentümerwechsel zu Unstimmigkeiten führen und womöglich in einem Gerichtsprozess gipfeln. Im besten Fall wird das Übereinkommen daher als sogenannter Dienstbarkeitsvertrag festgehalten und ins Grundbuch eingetragen.
Zunächst wird ein Dienstbarkeitsvertrag aufgesetzt. Diese Aufgabe übernimmt im Idealfall ein Notar, der den Vertrag auch beurkunden kann. Der Vertrag sollte folgende Aspekte enthalten:
Mit der Beurkundung des Vertrags kann das vereinbarte Näherbaurecht in das Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen werden. Mit einem Grundbucheintrag wird das Näherbaurecht damit zu einem dinglichen Recht, wie das beispielsweise auch beim Wegrecht, beim Überbau- oder beim Leitungsrecht der Fall ist. Dieses ist auch für künftige Eigentümer rechtlich bindend.
Wichtig ist die schriftliche Vereinbarung auch dann, wenn du eine Baubewilligung benötigst. Bei einer Unterschreitung des notwendigen Gebäudeabstands gemäss des Schweizer Grenzbaugesetzes verlangen die zuständigen Baubehörden beziehungsweise die Bauverwaltung einen Nachweis über die Vereinbarung der Nachbarn.
Zwar kannst du mit dem Näherbaurecht vereinbaren, dass zwei Gebäude auf zwei Grundstücken „dichter zusammenrücken“, nicht gestattet ist bei diesem Recht jedoch das Zusammenbauen von zwei Objekten. Ausserdem kann mit dem Näherbaurecht nicht die Unterschreitung von Abständen zu Strassen, Wäldern und Gewässern vereinbart werden, da es sich hierbei nicht um ein persönliches, sondern um ein öffentliches Interesse handelt. Ausserdem müssen die jeweiligen feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Vorschriften weiter eingehalten werden.
Während eines Bauvorhabens wird es nicht selten knapp mit den Finanzen. Kommt es dann noch während der Bauphase zu unvorhersehbaren Schäden, ist das für viele Bauherrn häufig eine Katastrophe, wenn das Vermögen nicht reicht, um den entstandenen Schaden zu beheben. Eine Bauwesenversicherung bietet dem Bauherren Schutz für eine Vielzahl von Risiken am Bau. Welche Schäden über eine Bauwesenversicherung versichert sind und welche Leistungen sie bietet, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Versicherungen für Bauherren ebenfalls empfehlenswert sind.
Kunstunterricht in der Schule: Es geht um die Zentralperspektive. Ein Fluchtpunkt wird festgelegt, die Kanten der dargestellten Quader müssen sich genau mit den Fluchtlinien decken. Wie bekommt man diese Linien hin? Und was bedeutet es, wenn ein Gegenstand oder eine Landschaft aus der Vogelperspektive dargestellt wird? Wie viele Arten von Perspektive muss man beim Zeichnen eigentlich beherrschen? Und was hat das Ganze dann noch mit dem Betrachter zu tun? Perspektivisches Zeichnen ist nicht ganz einfach – wir beantworten deine Fragen und erklären die Grundlagen!
Du möchtest ein Fertighaus in der Schweiz beziehen? Damit musst du dich nicht mit der Zusammenstellung eines ganzen Baukonzepts befassen. Gemeinsam mit einem zuverlässigen Ansprechpartner für die Auswahl und den Kauf deines Fertighauses entscheidest du, welches Design dir für deine neue Immobilie am besten gefällt. Aber worauf genau kommt es bei der Planung an? In diesem Beitrag erhältst du alle Informationen zum Bau deines Fertighauses in der Schweiz.
Egal ob sich unerwartet Nachwuchs angekündigt hat oder du deine Eltern zu dir ins Haus holen möchtest: Gründe für einen Hausanbau gibt es einige. Vielleicht möchtest du dir aber auch eine separate Hobbywerkstatt oder einen Wellnessbereich einrichten? Auch in diesem Fall ist sinnvoll, an dein Haus anzubauen. Je nach baulichen Gegebenheiten gestaltet sich die Erweiterung mehr oder weniger schwierig. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich die Hilfe eines Architekten zu holen. Er weiss am besten, wie deine Wohnfläche individuell ergänzt und der Platz sinnvoll genutzt werden kann. Auch kann er dir beim Bauantrag behilflich sein.
In der klassischen wie der modernen Architektur ist der Hausbau mit Dach sehr vielseitig möglich, wobei der Dachstuhl nicht nur den Schutz bietet und die Optik bestimmt, sondern auch spannend in der Konstruktion aus mehreren Formen kombiniert werden kann. Das trifft auf das Krüppelwalmdach zu, das für Kenner der Architektur zwei praktische Modelle verbindet und in eigentlich die Kategorie der Walmdächer gehört. Die abgeschrägten Dachflächen ermöglichen die Erhaltung des Dachgiebels und ähneln wiederum dem Satteldach. Alles über die Dachform und ihre Vor- und Nachteile haben wir hier zusammengestellt.
Zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität, zur optischen Aufwertung und natürlich zur Steigerung des Wertes der Immobilie kann es sich lohnen, einen Balkon nachträglich an das Haus anzubauen. Bevor du die Zeit an der frischen Luft auf deinem neuen Balkon geniessen kannst, solltest du dich aber genau informieren, welcher Aufwand und welche Kosten auf dich zukommen. Wir geben dir hilfreiche Informationen und Tipps, welche Möglichkeiten du beim Balkon-Anbau hast und welche Faktoren du immer berücksichtigen sollest. Ausserdem sagen wir dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob du in der Schweiz eine Baugenehmigung brauchst.