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Grundbuchauszug bestellen in der Schweiz: So funktioniert es reibungslos

Grundbuchauszug bestellen in der Schweiz: So funktioniert es reibungslos

Wer in der Schweiz ein Haus kaufen oder verkaufen möchte, kommt an einem Grundbuchauszug nicht vorbei. Du benötigst die relevanten Daten sowohl für die Bank, die dir einen Kredit gibt, als auch für den Notar, der den Verkauf beurkundet. Ausserdem lohnt sich ein Blick ins Grundbuch, damit du dich vor einem Kauf über die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks informieren kannst. Wie du einen Grundbuchauszug in der Schweiz bestellst, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Gebühren dabei entstehen, erklären wir dir in einer übersichtlichen Darstellung in unserem Ratgeber.

1. Das Grundbuch in der Schweiz und seine Funktion

Bei dem Schweizer Grundbuch handelt es sich um ein Register, in dem sämtliche Grundstücke in der Schweiz mit allen relevanten Angaben auch zu Rechten und Lasten eingetragen sind. Es gliedert sich in folgende Teile:

  • Hauptbuch mit allen Grundbuchblättern
  • Registrations- beziehungsweise Tagebuch, das sämtliche Anmeldungen im Grundbuch enthält
  • Pläne, Belege und Hilferegister, die auf der amtlichen Vermessung beruhen

In der Schweiz gibt es dabei kein zentrales Grundbuch, vielmehr obliegt die Zuständigkeit und Führung der Grundbücher den einzelnen Kantonen. Die Aufsicht über das Grundbuchwesen insgesamt hat aber der Schweizer Bund.

2. Was in einem Grundbuchauszug steht

Der Grundbuchauszug für ein Grundstück enthält eine Reihe wichtiger Informationen. Das sind:

  • Allgemeine Angaben zum Grundstück, wie die Grösse, der Versicherungswert und der Kastasterwert
  • Die Namen aller aktuellen und bisherigen Eigentümer und Miteigentümer inklusive des Datums des Erwerbs
  • Anmerkungen über aktuelle Rechtsverhältnisse, zum Beispiel Stockwerkeigentum oder ähnliches
  • Vormerkungen, wie Vorkaufsrechte, Pfändungen der Liegenschaft oder Bauhandwerkerpfandrechte
  • Grundlasten und Dienstbarkeiten, zu denen zum Beispiel das Wohnrecht und die Nutzniessung sowie Fuss- oder Fahrwegrechte gehören
  • Grundpfandrechte, die meist in Form von Schuldbriefen zur Hypothekensicherung der finanzierenden Bank vorliegen

3. Diese Verwendungszwecke gibt es für einen Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug wird in der Regel vor einem Hauskauf bestellt. Da dieser alle relevanten Angaben zu einem Grundstück enthält, lohnt es sich für die potentiellen Käufer, sich vorab über die Eigentumsverhältnisse inklusive der bestehenden Lasten, Rechte und Pflichten zu informieren. Relevant sind diese Informationen vor allem dann, wenn diese an die neuen Eigentümer übergehen sollen. Ausserdem verlangen kreditgebende Banken regelhaft von den Käufern vorab einen Grundbuchauszug. Auch beim Hausverkauf ist ein aktueller Grundbuchauszug unerlässlich. Mit diesem weist du gegenüber den Käufern und dem Notar nach, dass du tatsächlich der Eigentümer des Grundstücks bist. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die die Bestellung eines Grundbuchauszugs rechtfertigen. Das können zum Beispiel eine Schuldeneintreibung, die Preisanalyse einer Immobilie oder einfach nur der Informationsgewinn über ein Grundstück sein.

4. Die Voraussetzungen, um einen Grundbuchauszug zu bestellen

Einen Grundbuchauszug kann in der Schweiz grundsätzlich jeder für jedes beliebige Grundstück einsehen oder bestellen. Hier gilt das Prinzip der Öffentlichkeit gemäss Artikel 970 Zivilgesetzbuch (ZGB). Lediglich bestimmte Aspekte, wie beispielsweise die Angaben zu den Grundpfandrechten, sind nicht öffentlich einsehbar. Einen vollständigen Grundbuchauszug erhalten demnach nur Personen mit einem rechtlich schutzwürdigen Interesse. Dazu gehören die Eigentümer, Grundpfandgläubiger (Banken) sowie Dienstbarkeitsberechtigte.

5. Die Bestellung über Formulare beim zuständigen Grundbuchamt im Kanton

Einen Grundbuchauszug kannst du grundsätzlich immer beim zuständigen Grundbuchamt der Schweizer Kantone bestellen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der einfachste Weg, einen Grundbuchauszug zu bestellen, erfolgt online. Die Grundbuchämter der Kantone stellen dafür ihre eigenen Bestellformulare bereit, die schnell und einfach digital übermittelt werden können.
  2. In der Regel ist auch eine schriftliche Bestellung über ein Auftragsformular per Post oder eine telefonische Auftragsannahme beim Grundbuchamt möglich. Die Zustellung erfolgt meist postalisch, vor allem bei beglaubigten Auszügen.
  3. Darüber hinaus kannst du den Grundbuchauszug auch persönlich anfordern. Das lohnt sich zum Beispiel für diejenigen, die lediglich eine Einsicht benötigen. Zuständig ist in diesem Fall die Verwaltung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde – hier kannst du den Auszug meist direkt am Serviceschalter bestellen.

6. Die Gebühren für den Grundbuchauszug

Einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anzufordern, ist immer mit Gebühren verbunden. Lediglich eine Grundbucheinsicht kann kostenlos sein. Die Höhe der Gebühren für die Bestellung variieren von Kanton zu Kanton, im Schnitt kannst du etwa mit 20 bis 30 Franken (Stand: 2020) rechnen. Soll der Grundbuchauszug beglaubigt werden, entstehen zusätzliche Gebühren. Erforderlich ist diese Beglaubigung zum Beispiel bei der Vorlage bei Behörden, vor Gericht oder für den offiziellen Hausverkauf beim Notar.

7. Die Alternative: Die Bestellung des Grundbuchauszugs über den Notar

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug über einen Notar anzufordern. Dieses Vorgehen lohnt sich vor allem dann, wenn du den Notar ohnehin schon zur Erstellung eines Kaufvertrags beim Hauskauf oder -verkauf beauftragt hast. Für die notarielle Beurkundung der Immobilienübereignung ist zudem immer ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch notwendig. Zusätzliche Kosten über die üblichen Gebühren hinaus dürften in diesem Fall nicht für dich entstehen.

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