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Das dingliche Recht bezieht sich in seiner Grundlage immer auf eine Sache, ist entsprechend ein Sachenrecht und gehört zu den absoluten Rechten. Das kann ein Grundstück oder aber auch eine bewegliche Sache, wie dein Fahrzeug, betreffen. Wenn du Inhaber eines Besitztums bist, für den dingliches Recht gilt, bist du derjenige, der über die Sache verfügen darf. Das Recht ist dabei absolut und steht dem relativen Recht gegenüber. Es wirkt gegenüber jedermann und muss auch von allen Beteiligten respektiert werden. Dabei ist die Grundlage aller dinglich absoluten Rechte der Bezug auf alle Rechte und nicht nur auf das der beteiligten Personen, also auf dich und deinen Vertragspartner. Das betrifft besonders die Rechtsprechung bei Streitigkeiten oder eine Klage. In der Schweiz gibt es das absolute und das beschränkte dingliche Recht. Beide betreffen Bereiche wie:
Während das dingliche Recht jedem Eigentümer und nicht nur dem derzeitigen am Grundstück eingeräumt und beim Verkauf dann auch mit übertragen wird, ist das subjektiv dingliche Recht ein beschränktes, das nicht dem derzeitigen Eigentümer des Grundstücks, sondern auch anderen Personen zusteht, die das Grundstück nutzen oder gepachtet haben. Meistens handelt es sich dabei um die Ansprüche mehrerer am Grundstück Berechtigten, wenn dieses aufgeteilt wird. Das subjektiv dingliche Recht ist das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehende dingliche Recht durch Übertragung, darunter Überbaurente, Grunddienstbarkeit oder Notwegrente.
Während die Dinglichkeit eines Rechts dir die volle Herrschaft über Gegenstände zuspricht, gibt es in der Schweiz auch das beschränkte dingliche Recht, das nur ein Teilherrschaftsrecht gestattet. Dabei bist du nicht der Inhaber eines Grundstücks oder einer Sache, sondern hast lediglich die Befugnis, diese zu nutzen. Das Recht bleibt beschränkt, da nur ein Teil der Herrschaftsbefugnis besteht und nicht das Vollrecht. Statt dann dinglich dein Recht an dem Grundstück geltend zu machen, hast du nur obligatorische Rechte, die gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bestehen. Gegenüber einem Dritten entfaltet sich keine Wirkung. Das ist beispielsweise beim Pfandrecht oft der Fall.
Gesetzlich gilt als dingliches Recht beispielsweise dein Eigentum, dein Pfandrecht oder Geld, was du als Hypothek aufnimmst. Auch die Grund- und Rentenschulden sind Teil des dinglichen Rechts. Du, als Eigentümer eines dinglichen Rechts, kannst über das Grundstück, die Immobilie, den erworbenen Gegenstand oder das Pfandrecht frei und unbeschränkt verfügen. Das bedeutet, du hast auch die Möglichkeit für eine Übertragung auf andere, darunter, wenn du deine Immobilie vermieten oder dein Grundstück verpachten willst. Derjenige, der die Miete oder Pacht per Vertrag zahlt, hat dann beschränkt dingliches Recht.
Bei dinglichem Recht sind nicht nur beide Vertragspartner betroffen, sondern auch Ansprüche gegenüber Dritten. Daher lohnt sich eine Beratung durch einen Anwalt, wenn Klage erhoben wird oder Streitigkeiten über das Privatrecht oder den Gebrauch bestehen. Für jedes dingliche Recht gilt der sogenannte Publizitätsgrundsatz. Danach ist es notwendig, dass du das Eigentum an einem Grundstück im Grundbuch eintragen lassen musst. Lediglich wenn ein Wegerecht besteht, ist keine Eintragung ins Grundbuch notwendig. Dann schliesst du mit deinem Vertragspartner einen einfachen Vertrag ab. Schuldrechtliche Vereinbarungen werden gegenstandslos, wenn der Grundstückseigentümer wechselt, und sie gelten immer nur zwischen bestimmten Vertragspartnern. Wenn es sich beim Wegerecht jedoch um eine Grunddienstbarkeit handelt, greift das dingliche Recht. Es lastet entsprechend auf dem Grundstück, sodass auch folgende Erwerber die Inanspruchnahme des Wegerechts akzeptieren müssen. Das betrifft beispielsweise eine Zufahrt, einen Wasseranschluss oder das Verlegen von Leitungen. Die sich aus einem dinglichen Recht ergebenden Ansprüche werden in der Rechtsprechung dingliche Ansprüche genannt.
Ein gängiges dingliches Recht ist das Eigentum an einem Grundstück. Wird es verkauft, geht das Eigentumsrecht auf den Käufer über. Bei einer Hypothek gilt in der Regel das beschränkt dingliche Recht. Wenn du den Kaufpreis für das Grundstück über eine Bank finanzierst, entsprechend eine Hypothek aufnimmst, hat die Bank das dingliche Recht und überträgt es für das Grundstück auf dich. Gesprochen wird dann vom Grundpfandrecht.
Das Pfandrecht gehört ebenfalls zu den Grundpfandrechten. Hier geht es darum, dass ein Gläubiger für die Nutzung eines Grundstücks oder einer Sache von dir die Zahlung einer bestimmten Geldsumme verlangt. Das Pfandrecht wird aufgewertet, da Grund und Boden als Sicherheit dienen. Das Pfandrecht ist daher ebenfalls ein beschränkt dingliches Recht oder ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück oder Gegenstands. Es dient der Sicherung für die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner. Hier gilt eine absolute Rechtsposition, die auch gegenüber Dritten gültig ist.
Hat ein Haus oder eine Wohnung eine Terrasse oder Dachterrasse, so verbringt man gerne Zeit im Freien und geniesst dort den wohlverdienten Feierabend. Problematisch wird die Nutzung der Terrasse, wenn das Wetter nicht so richtig mitspielt. Wind, Regen oder zu starke Sonneneinstrahlung können dem Aufenthalt dort entgegenstehen. Wer auch an regnerischen oder sehr sonnigen Tagen nicht auf ein gemütliches Plätzchen unter freiem Himmel verzichten möchte, kann sich für eine überdachte Terrasse entscheiden. Mit ihr bist du für unterschiedlichste Wetterbedingungen gerüstet. Deine Gartenmöbel sind durch die Überdachung gut geschützt und deine Gartenpartys müssen auch bei Regen nicht abgesagt werden.
Die Schweiz hat sich dem Umweltschutz verschrieben. Daher gibt es inzwischen verschiedene Standards, die in allen möglichen Bereichen für mehr Nachhaltigkeit sorgen sollen. Mit Nachhaltigkeit ist gemeint, dass wir so sorgsam mit unseren Ressourcen umgehen, dass wir der Nachwelt eine bessere Situation in Bezug auf Umwelt und Klimawandel hinterlassen. Gerade beim Thema Bau werden viele Ressourcen verbraucht. Ausserdem produzieren wir CO2, indem wir Strom und Heizenergie nutzen. Als Bauherr kannst du dich für eine nachhaltige Bauweise entscheiden, um so natürlich nachwachsende Ressourcen zu nutzen, auf erneuerbare Energien zu setzen und weniger Energie zu verbrauchen.
Der Böschungswinkel – aus wirtschaftlicher Sicht sollte er möglichst gross seinBeim Bau ist es wichtig, die Standsicherheit von Gruben zu gewährleisten. Andernfalls könnten alle Beteiligten schnell abrutschen. Sobald eine Baugrube tiefer als 1,25 Meter ist, müssen Böschungen erstellt werden. Dabei handelt es sich meist um sogenannte abgeböschte Wände. In der Schweiz gibt es strikte Regeln dazu, welchen Winkel diese Böschungen haben dürfen, den sogenannten Böschungswinkel. In diesem Beitrag erfährst du mehr dazu. Ausserdem informieren wir dich über den verwandten Reibungswinkel und darüber, wer dir beim Erstellen der korrekten Böschungsverhältnisse helfen kann.
Der Estrich verschwindet unter dem Bodenbelag und doch kommt ihm eine wichtige Funktion zu. Er lässt die Rohre und Kabel des Rohbaus unsichtbar werden und gleicht die Unebenheiten der Betonplatte aus. Ist dieser ebene Untergrund ausgehärtet, werden Parkett, Fliesen oder Laminat darauf ausgelegt. Meist kommen drei Estricharten zum Einsatz: der Anhydritestrich, der Zementestrich oder der Trockenestrich. Welcher Estrich sich besser für ein Einfamilienhaus eignet, darüber sind sich auch Architekten oft nicht einig. Fakt ist: Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir beantworten dir in diesem Artikel die wichtigsten Fragen rund um den Anhydritestrich und wann sein Einbau empfehlenswert ist.
Im Wohnungswesen gibt es einen ganzen Dschungel an Begrifflichkeiten, sobald es um Flächenangaben geht. Wohnfläche, Nutzfläche, Hauptnutzfläche, Geschossfläche, Nettowohnfläche – für die meisten ist das sehr verwirrend und unklar. Darüber hinaus führt es zu Missverständnissen zwischen Mietern und Vermietern oder auch beim Erwerb von Immobilien. Mitunter wird auch ein wenig getrickst. So ist etwa die Geschossfläche eher etwas für Architekten und findet doch immer wieder ihren Weg in Mietverträge. Dabei ist für den Mieter und den Käufer in diesem Begriffsdschungel eigentlich vor allem eine Grösse wichtig – die Nettowohnfläche. Alles Wissenswerte dazu gibt es hier.
Beim Terrassenbau oder bei der Gestaltung eines Balkons wird quasi das Wohnzimmer in den eigenen Garten hinaus verlängert. Terrassen sind wegen ihrer Atmosphäre und Idylle derart beliebt, dass manche Hausbesitzer eine zur Morgensonne ausgerichtete Frühstücksterrasse direkt vor der Küche anlegen. Um dieses entspannende Ambiente zu erzeugen, werden Baustoffe wie Naturstein sowie Massivholz verwendet, und es wird ein ansprechender Sonnenschutz eingeplant, teils in aufwändigen Ausführungen. Wichtig bei der Planung der Veranda ist, dass eine solide Basis geschaffen wird. Ein Fundament aus Beton ist für den Terrassenboden nicht zwingend notwendig, denn selbst Holzdielen und Fliesen lassen sich auch auf Kies verlegen.