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Zuerst einmal ist die sogenannte lichte Höhe im Bauwesen der Abstand zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Im Baurecht wird die Raumhöhe verwendet, um Mindestanforderungen für Räume zu definieren, in denen sich Menschen aufhalten. Für historische Gebäude und Bestandsbauten sind die heute geltenden Vorschriften nicht anwendbar. Unterschieden wird zwischen Arbeitsräumen und Wohnräumen. Für Arbeitsräume folgende Mindesthöhen:
Für den Bereich Wohnen regeln die verschiedenen Kantone der Schweiz die Raumhöhe jeweils eigenständig. Im Kanton Zürich ist die Mindesthöhe bei 2,40 Metern festgelegt. Darüber ist aber alles möglich. Als Bauherr solltest du die Raumhöhe von der Grösse des Raums, seiner Nutzung, Einrichtung und Wirkung abhängig machen.
Gebäude, die dem Wohnen dienen, sind Gebäude, in denen sich Menschen aufhalten, in denen sie leben. Damit der Aufenthalt als angenehm empfunden wird, wurde eine Mindestraumhöhe festgelegt. Die wird von der Unterkante der Decke bis zur Oberkante des finalen Bodenbelags gemessen und nennt sich lichte Höhe. Allerdings ist die Raumhöhe je nach Geschoss unterschiedlich festgelegt: Normalerweise sind Höhen um 2,30 oder 2,40 Meter als Mindestanforderung verbindlich. Im Dachgeschoss gibt es Schrägen zu berücksichtigen. Es geht also auch darum, ob ein Raum im Dachgeschoss noch als Wohnraum gelten darf, oder ob er als Abstellkammer, begehbarer Schrank oder dergleichen gehandhabt wird.
Auch zu früheren Zeiten waren die Menschen auf Luxus aus und hohe Raumdecken galten als ein Anzeichen dafür. Wenn du also Häuser mit einer Zimmerdecke von drei, vier oder fünf Metern Höhe siehst, war das ein herrschaftliches Haus. Die Wände der einfachen Altbauwohnung waren dagegen niedriger, manche Menschen hatte im Eigenheim weniger als zwei Meter Raumhöhe. Früher wurden Räume mit offenen Gaslichtern erleuchtet. Das erzeugte Kohlenmonoxid. In den extrem hohen Räumen zog das Gas jedoch ab und war ungefährlich. Die höheren Fenster hatten den Vorteil, dass die Räume auch im Winter noch wenigstens etwas Licht von aussen bekamen.
Wo genau die Mindesthöhe bei deinem Wohnhaus liegt, ist im Baurecht deines Kantons geregelt. Dort sind die Mindesthöhen genau definiert, und dein Architekt wird das bei der Planung auch berücksichtigen. Bei Bestandsbauten lassen sich die gesetzlichen Vorgaben rückwirkend nicht mehr anwenden, weshalb du beim Kauf von historischen Gebäuden den ein oder anderen Nachteil aufgrund niedriger Decken und Türen hinnehmen musst.
Das kommt darauf an, wofür du den Keller nutzen willst. Für Wohnräume im Keller (auch im Hochkeller), gelten die gleichen Mindesthöhen wie für andere Wohnräume. Gemessen wird auch hier die lichte Höhe zwischen der Oberkante des finalen Bodenbelags und der Unterkante der Deckenverkleidung. Anders ist das bei einem Nutzkeller, da dürfen die Höhen etwas geringer ausfallen. Wichtig für die Definition:
Gehst du von einer Rohbauhöhe von wenigstens 2,40 Metern aus, ist das mit den Vorschriften des Baurechts hinsichtlich der Mindesthöhe in den meisten Kantonen konform.
Ob dein Grundstück als Bauland erschlossen ist, erfährst du aus dem Bebauungsplan. Allerdings sind mit Stand Spätsommer 2020 nur noch etwa sieben Prozent der Fläche der Schweiz als Bauzone verfügbar. Mit Bauland ist laut Raumplanungsgesetz von 2014 haushälterisch umzugehen, das bedeutet: Die Bauzonen haben in vielen Regionen nicht mehr zugenommen. Ein Hinweis könnte für dich der Preis sein: Bauland ist knapp. Die Nachfrage ist hoch, also sind es auch die Preise. Du kannst übrigens auch schon bebaute Flächen als Bauland erwerben. Weitere Informationen bekommst du
Nähere Informationen zum Hausbau, insbesondere für den Bereich Wohnen, findest du
Die jeweiligen Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen sind online einsehbar. Beachte bitte, dass zwar der Bund die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung in der Raumplanung hat, dass die Umsetzung der Pläne jedoch bei den Kantonen liegt und die wiederum einen Teil an die Gemeinden delegieren. Für dich sind beim Bau also erst einmal die kantonalen Bauordnungen und -gesetze wichtig.
Gründe, ein Haus zu sanieren, gibt es reichlich. Der einfachste Grund ist, dass das Haus die Bedürfnisse seiner Bewohner nicht mehr erfüllt: Zu klein, abgenutzt und nach heutigen Massstäben nicht komfortabel genug. So oder ähnlich beschreiben viele Altbaubesitzer ihre Häuser und Wohnungen. Hinzu kommt der Hauptgrund für den aktuell sehr grossen Sanierungsbedarf: Der Energieverbrauch alter Gebäude ist einfach zu hoch. Ineffiziente Heizungsanlagen und fehlende oder unzureichende Wärmedämmungen sorgen für überflüssige Kosten und Emissionen. Fast die Hälfte des gesamten Schweizer Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude – der grösste Teil davon zum Heizen.
Um eine Terrasse gestalten und sich darauf wohl fühlen zu können, bedarf es einer umsichtigen Planung. Schliesslich ist die Veranda quasi eine Verlängerung des Wohnzimmers, ideal für die gemütliche Kaffeerunde oder das sommerliche Grillvergnügen. Wichtig ist, dass die Terrasse als Teil der Gartengestaltung und der selbst gesetzten Wohntrends angesehen wird. Willst du die Terrasse hypermodern gestalten, passen ein Bauerngarten und ein rustikal eingerichtetes Wohnzimmer nicht dazu. Nutze die gegebenen Möglichkeiten und wähle die Terrassenmöbel, den Belag und die Materialien so aus, dass ein klarer Stil erkennbar ist. Nur so lässt sich eine ansprechende Atmosphäre beim Terrasse Gestalten schaffen.
Du möchtest ein Fertighaus in der Schweiz beziehen? Damit musst du dich nicht mit der Zusammenstellung eines ganzen Baukonzepts befassen. Gemeinsam mit einem zuverlässigen Ansprechpartner für die Auswahl und den Kauf deines Fertighauses entscheidest du, welches Design dir für deine neue Immobilie am besten gefällt. Aber worauf genau kommt es bei der Planung an? In diesem Beitrag erhältst du alle Informationen zum Bau deines Fertighauses in der Schweiz.
Bei der architektonischen Planung von Baustatik und Festigkeitslehre sorgen bereits kleinste Verzerrungen oder Verschiebungen von Bauteilen für Probleme, die berücksichtigt werden müssen. Dafür gibt es analytische Lösungen, die auch das Materialverhalten, die Festkörpermechanik und die Thermodynamik betreffen. Ist jedoch eine konkrete Lösung der Beschränkungen und möglichen Schwierigkeiten nicht möglich, verwenden Architekten und Bauzeichner Näherungslösungen wie die Finite Elemente Methode, kurz FEM. Damit lassen sich Bauvorhaben präzise planen. Das geschieht über CAD-Programme und am PC.
Ein Meterriss ist eine wichtige Referenzhöhe beim Hausbau. Die Bauleitung beauftragt die Anbringung der Messzahl, die sich nach Erstellung des Rohbaus genau einen Meter über der Fussbodenhöhe befindet. Schon bevor der Fussboden fertig erstellt ist, gibt der Meterriss damit an, wo dieser sein wird. Die wichtige Zahl wird mit einem Flächenlaser oder einem Nivelliergerät eingemessen. Alle Handwerker sollten sich nach Fertigstellung des Rohbaus am Meterriss orientieren, um etwaTreppen, Armaturen und Fliesen genau auf der gewünschten Höhe anzubringen. Als Bauherr solltest du dich vergewissern, dass der Meterriss einheitlich und korrekt markiert wird. So kann auch der Architekt am besten arbeiten.
Die Bestimmung der Grösse einer Immobilie führt oft zu Konflikten. Umso wichtiger ist es für dich sowohl beim Bauen als auch beim Kaufen, die vorhandene Fläche genau auszumessen. Insbesondere als Käufer solltest du dich dabei unterstützen lassen, den Grundriss schon bei einem ersten Rundgang zu überprüfen. Die anrechenbare Geschossfläche besteht dabei aus Komponenten wie etwa den Hauptnutzflächen, den Verkehrsflächen und den Konstruktionsflächen. Hier erfährst du mehr über die anrechenbare Geschossfläche, die zum Beispiel auch beim Bau einer Immobilie wichtig ist. Ausserdem geht es darum, wer dich zu diesem Thema beraten kann und welche Rechtsprechung in der Schweiz dazu gilt.