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Zuerst einmal ist die sogenannte lichte Höhe im Bauwesen der Abstand zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Im Baurecht wird die Raumhöhe verwendet, um Mindestanforderungen für Räume zu definieren, in denen sich Menschen aufhalten. Für historische Gebäude und Bestandsbauten sind die heute geltenden Vorschriften nicht anwendbar. Unterschieden wird zwischen Arbeitsräumen und Wohnräumen. Für Arbeitsräume folgende Mindesthöhen:
Für den Bereich Wohnen regeln die verschiedenen Kantone der Schweiz die Raumhöhe jeweils eigenständig. Im Kanton Zürich ist die Mindesthöhe bei 2,40 Metern festgelegt. Darüber ist aber alles möglich. Als Bauherr solltest du die Raumhöhe von der Grösse des Raums, seiner Nutzung, Einrichtung und Wirkung abhängig machen.
Gebäude, die dem Wohnen dienen, sind Gebäude, in denen sich Menschen aufhalten, in denen sie leben. Damit der Aufenthalt als angenehm empfunden wird, wurde eine Mindestraumhöhe festgelegt. Die wird von der Unterkante der Decke bis zur Oberkante des finalen Bodenbelags gemessen und nennt sich lichte Höhe. Allerdings ist die Raumhöhe je nach Geschoss unterschiedlich festgelegt: Normalerweise sind Höhen um 2,30 oder 2,40 Meter als Mindestanforderung verbindlich. Im Dachgeschoss gibt es Schrägen zu berücksichtigen. Es geht also auch darum, ob ein Raum im Dachgeschoss noch als Wohnraum gelten darf, oder ob er als Abstellkammer, begehbarer Schrank oder dergleichen gehandhabt wird.
Auch zu früheren Zeiten waren die Menschen auf Luxus aus und hohe Raumdecken galten als ein Anzeichen dafür. Wenn du also Häuser mit einer Zimmerdecke von drei, vier oder fünf Metern Höhe siehst, war das ein herrschaftliches Haus. Die Wände der einfachen Altbauwohnung waren dagegen niedriger, manche Menschen hatte im Eigenheim weniger als zwei Meter Raumhöhe. Früher wurden Räume mit offenen Gaslichtern erleuchtet. Das erzeugte Kohlenmonoxid. In den extrem hohen Räumen zog das Gas jedoch ab und war ungefährlich. Die höheren Fenster hatten den Vorteil, dass die Räume auch im Winter noch wenigstens etwas Licht von aussen bekamen.
Wo genau die Mindesthöhe bei deinem Wohnhaus liegt, ist im Baurecht deines Kantons geregelt. Dort sind die Mindesthöhen genau definiert, und dein Architekt wird das bei der Planung auch berücksichtigen. Bei Bestandsbauten lassen sich die gesetzlichen Vorgaben rückwirkend nicht mehr anwenden, weshalb du beim Kauf von historischen Gebäuden den ein oder anderen Nachteil aufgrund niedriger Decken und Türen hinnehmen musst.
Das kommt darauf an, wofür du den Keller nutzen willst. Für Wohnräume im Keller (auch im Hochkeller), gelten die gleichen Mindesthöhen wie für andere Wohnräume. Gemessen wird auch hier die lichte Höhe zwischen der Oberkante des finalen Bodenbelags und der Unterkante der Deckenverkleidung. Anders ist das bei einem Nutzkeller, da dürfen die Höhen etwas geringer ausfallen. Wichtig für die Definition:
Gehst du von einer Rohbauhöhe von wenigstens 2,40 Metern aus, ist das mit den Vorschriften des Baurechts hinsichtlich der Mindesthöhe in den meisten Kantonen konform.
Ob dein Grundstück als Bauland erschlossen ist, erfährst du aus dem Bebauungsplan. Allerdings sind mit Stand Spätsommer 2020 nur noch etwa sieben Prozent der Fläche der Schweiz als Bauzone verfügbar. Mit Bauland ist laut Raumplanungsgesetz von 2014 haushälterisch umzugehen, das bedeutet: Die Bauzonen haben in vielen Regionen nicht mehr zugenommen. Ein Hinweis könnte für dich der Preis sein: Bauland ist knapp. Die Nachfrage ist hoch, also sind es auch die Preise. Du kannst übrigens auch schon bebaute Flächen als Bauland erwerben. Weitere Informationen bekommst du
Nähere Informationen zum Hausbau, insbesondere für den Bereich Wohnen, findest du
Die jeweiligen Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen sind online einsehbar. Beachte bitte, dass zwar der Bund die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung in der Raumplanung hat, dass die Umsetzung der Pläne jedoch bei den Kantonen liegt und die wiederum einen Teil an die Gemeinden delegieren. Für dich sind beim Bau also erst einmal die kantonalen Bauordnungen und -gesetze wichtig.
Sichtmauerwerk im Innenbereich liegt voll im Trend. Bis vor einigen Jahren wurde freiliegendes Mauerwerk hauptsächlich als Verblendmauer zur Gestaltung von Aussenmauern eingesetzt. Heute lassen sich immer mehr Bauherrn vom rustikalen Charme unverputzter Steinmauern im Wohnbereich faszinieren. Sichtmauerwerk im Bad, im Esszimmer und sogar im Schlafzimmer – die dekorativen Steine mit ihren breiten Mörtelfugen bieten ungeahnte Gestaltungsmöglichkeiten. Traditionell werden sichtbare Mauern gern mit dicken Holzbalken kombiniert. Aktuell sind gewagte Materialkombinationen mit Produkten aus Aluminium, verchromtem Stahl oder Glas besonders beliebt.
Das juristische Konstrukt, das unter dem Begriff Baurecht im Schweizer Gesetz verankert ist, existiert in vielen Ländern mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Seinen Ursprung hat das Baurecht in der Zeit, als Grossgrundbesitzer oft nicht in der Lage waren, einzelne Grundstücke zu veräussern. Meistens verboten Erbverträge, den Grundbesitz der Familie aufzuteilen. Auf diesen Anwesen wohnten aber Bedienstete, die ihre Häuser selbst bauten und in Ordnung hielten. Wegen der damit verbundenen Investitionen verlangten sie zu Recht, diese Häuser an ihre Nachkommen vererben zu dürfen. Das wäre ohne das Baurecht unmöglich, denn grundsätzlich gehört jedes Gebäude dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es steht.
Als Hohlkehle bezeichnet man die negative Aufrundung von Kanten. Zierprofile werden häufig damit versehen, aber nicht nur für Fussboden- und Deckenleisten wird die Schmuckform verwendet. Im Übergang zwischen einem Bodenbelag und einer Wand soll die Hohlkehle besondere Anforderungen an die Hygiene erfüllen. Im Übergang zwischen Wand und Bodenplatte eines Hauses wird eine Hohlkehle aus wasserdichtem Mörtel gefertigt: Sie stellt sicher, dass kein Wasser im Übergang verbleibt und ins Gebäude dringt. Als Bestandteil von Abdichtungsflächen ist die Hohlkehle also wichtig. Aber wo genau und wie wird sie erstellt?
Beton hat eine hohe Tragfähigkeit, ist völlig frei in der Formgebung und einfach in der Herstellung. Allerdings hat Normalbeton auch eine gute Wärmeleitfähigkeit. Der Energieverlust durch die Gebäudehülle ist mit den heutigen Anforderungen an Wärmeschutz nicht vereinbar. Dämmbeton dagegen bietet eine akzeptable Wärmedämmung. Das Material ist tragfähig wie Normalbeton. Aber was genau ist Dämmbeton eigentlich und wie Nutzen Architekten das Material bei Neubau und Sanierung? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Der Holzrahmenbau ist die Weiterentwicklung des Fachwerks. Gegenwärtig werden insbesondere Fertighäuser in Holzrahmenbauweise gefertigt und es werden auf diese Weise Anbauten konstruiert. Die Möglichkeit der Elementbauweise und die exzellenten Fähigkeiten im Bereich Energieeffizienz zeichnen den Holzständerbau aus, der obendrein deutlich preisgünstiger als ein Festbau ist. Diese Vorteile hatte seinerzeit auch Leonardo Da Vinci erkannt: Das vielseitige Genie entwarf bereits 1516 Pläne für eine Siedlung von mehr als 200 baugleichen Häusern, die in Teilen hergestellt und am Bauplatz nur noch montiert werden sollten. Dass der Hausbau mit Holzwerkstoffplatten überaus langlebig ist, beweisen inzwischen zahlreiche über 100 Jahre alte Fertighäuser.
Bei der architektonischen Planung von Baustatik und Festigkeitslehre sorgen bereits kleinste Verzerrungen oder Verschiebungen von Bauteilen für Probleme, die berücksichtigt werden müssen. Dafür gibt es analytische Lösungen, die auch das Materialverhalten, die Festkörpermechanik und die Thermodynamik betreffen. Ist jedoch eine konkrete Lösung der Beschränkungen und möglichen Schwierigkeiten nicht möglich, verwenden Architekten und Bauzeichner Näherungslösungen wie die Finite Elemente Methode, kurz FEM. Damit lassen sich Bauvorhaben präzise planen. Das geschieht über CAD-Programme und am PC.