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Nach der Baunutzungsverordnung gehören zu der sogenannten Geschossfläche alle Ebenen, die auf die komplette Fläche eines Gebäudes angerechnet werden können. Hierzu zählen auch Aufenthalts- oder Durchgangsräume, Flure und dazugehörige Treppenhäuser. Diese Regeln gelten zumindest dann, wenn es im Bauplan so festgelegt wurde. Von der Geschossfläche ausgenommen sind jedoch alle Flächen ausserhalb des Gebäudes – auch wenn diese direkt angrenzen. So werden Terrassen, Balkone oder Loggien in die Geschossfläche nicht mit einberechnet.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viele Quadratmeter Fläche pro Quadratmeter Gesamtfläche zulässig sind. Es geht also um den Wert, der auf die gesamte Grundstücksfläche angerechnet werden kann. Die Geschossflächenzahl wird in Dezimalzahlen angegeben und ist eine Kennzahl der baulichen Nutzung.
Um auszurechnen, welche Geschossfläche zulässig ist, kannst du eine einfache Formel nutzen:
Das bedeutet, dass du bei einer Grundstücksfläche von beispielsweise 4.000 Quadratmetern und einer Geschossflächenzahl von 0,8 eine maximale Geschossfläche von 1.600 Quadratmetern errichten kannst. Wenn du jedoch nicht die gesamte Geschossfläche, sondern die Geschossflächenzahl berechnen willst, so musst du hierfür die Fläche aller Vollgeschosse addieren. Dabei solltest du darauf achten, dass sich die Geschossfläche eines Vollgeschosses aus den Aussenmassen des Gebäudes errechnet. Diesen Wert setzt du dann ins Verhältnis zu der Grundstücksfläche und somit kannst du beide Werte miteinander vergleichen.
Als Brutto-Grundfläche oder auch Bruttogeschossfläche wird die Summe von allen nutzbaren Flächen bezeichnet, die sich aus den Ebenen eines Gebäudes ergeben. Sie ist somit eine wichtige Kennzahl bei der Ermittlung des Wertes einer Immobilie. Des Weiteren ist die Brutto-Grundfläche Bestandteil der DIN 277 und beinhaltet zudem die Nettogrundfläche und die Konstruktionsgrundfläche.
Bei der Nettogrundfläche handelt es sich um die Summe aller nutzbaren Flächen aller Grundrissebenen. Der Wert beschreibt also die Summe aller Flächen, die uneingeschränkt genutzt werden können. Dabei ist es egal, ob die Flächen zu gewerblichen Zwecken oder zum Wohnen verwendet werden. Die Nettogrundfläche unterteilt sich wiederum in die Nutzfläche, die Verkehrsfläche und die technische Funktionsfläche.
Die Werte der Brutto-Grundfläche sowie der Grundrissfläche sind für verschiedene Personengruppen interessant:
Mit Hilfe dieser Zahl lässt sich ermitteln, wie das Verhältnis zwischen der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche sein darf. Hier gibt es verschiedene Richtwerte. Beispielsweise darf bei einem 1.000 Quadratmeter grossen Grundstück mit einer Geschossflächenzahl von 0,7 höchstens der entsprechende Wert, also in diesem Fall 700 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, bebaut werden. Dachgeschoss und Keller zählen hier nicht dazu. Die Anzahl anderer Geschosse ist von anderen Bedingungen abhängig und wird nicht über die Geschossflächenzahl bestimmt.
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Ein Auto gekauft, in eine neue Wohnung gezogen oder schlicht ein neues Produkt erworben und dir fallen diverse Mängel auf? In diesem Fall kannst du dem Verantwortlichen die Mängel anzeigen. Das Ziel der Reklamation ist es, eine Rückgabe, eine Nachbesserung oder einen Preisnachlass zu bekommen. Damit das alles ohne Streit abläuft, hat der Gesetzgeber die Mängelrüge vorbereitet. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier.
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Wurde die Heizung fachgerecht installiert und sitzen die Dichtungen fest? Ist das Parkettdach pünktlich fertig geworden? Welche Fehler sind bei der Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge passiert und haben die Fliesen die richtigen Farben? Eine Baudokumentation sollte Antworten auf Fragen wie diese haben. Warum sie für Architekten und Planer so wichtig ist, was darin alles dokumentiert werden kann und für welche Bauprojekte sie sich lohnt – das alles erfährst du in unserer informativen Übersicht. Darüber hinaus erhältst du Infos, welche Möglichkeiten für die Baudokumentation du hast und was es mit der Schweizer Baudokumentation auf sich hat.
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