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Die Anzahl an Bevölkerung und Beschäftigten in der Schweiz wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Dies bedeutet, dass sich einzelne Gemeinden in den Kantonen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche an Wohn- und Arbeitsraum anpassen müssen. Die im Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetztes stellt die Siedlungsentwicklung nach innen in den Vordergrund. Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet, dass bestehenden Bauzonen genutzt und ausgeschöpft werden sollen und die Dichte an geeigneten Standorten erhöht wird. Die Einführung von Dichtekennziffern steht dabei im Dienste der Wohnraum- und Stadtentwicklung und hilft die Vorgaben aus dem Raumplanungsgesetz zu erfüllen.
Die Ausnützungsziffer berechnet sich durch die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl sowie die Anzahl der Vollgeschosse oder der Gebäudehöhe. Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aus Wohnraum, Geweberäumen, ober- und unterirdischen Geschossflächen sowie Mauern und Wandquerschnitten. Die anrechenbare Landfläche ist die baulich noch nicht genutzte Grundstücksfläche.
Nicht angerechnet werden:
Die Baumassenziffer ist das Verhältnis zwischen dem oberirdischen Bauvolumen und der anrechenbaren Bodenfläche. Sie ist abhängig von der Gebäudehöhe beziehungsweise der Geschosszahl und der Hangneigung der Grundstücksfläche. Planst du ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus zu bauen oder gar ein Bürogebäude, müssen beim Baugesuch die Berechnungen zur Baumassenziffer eingereicht werden. Je nach Ausmass des Bauvorhabens erfolgt die Dokumentation der Berechnung durch entsprechende Pläne.
Die Bauvorschriften besagen, dass bei der Baumassenziffer der oberirdisch umbaute Raum mit seinen Aussenmassen angerechnet wird. Zur Berechnung wird die Grundfläche des Baukörpers (Länge mal Breite) mit der Tiefe des Gebäudes multipliziert. Alle oberirdisch gelegenen Gebäudeteile über dem gewachsenen Boden zählen dazu wie beispielsweise:
Grundkubus entsprechend seiner Aussenmasse
offene, überdeckte Bauteile wie beispielsweise Balkone
Vordächer und Dachvorsprünge mit mehr als 1,5 Meter Austragung
Kleine Rücksprünge wie beispielsweise Fensternischen
Dachaufbauten wie beispielsweise Gauben oder Klimaanlagen
Folgende Bereiche zählen hingegen nicht zum Bauvolumen:
Überdachte Witterungsbereiche wie beispielsweise überbaute Hauseingänge
Räume, die als öffentliche Verkehrswege genutzt werden
offene Dacheinschnitte
Brüstungen
Kamine, Antennen und Solaranlagen
Nicht wasserdicht überdachte Bauteile wie offene Pergolen
Erdreich über Gebäuden wie beispielsweise Dachbegrünung
Freitreppen
Aufschüttungen
Der gewachsene Boden ist der Verlauf des Bodens bei Einreichung des Baugesuchs. Der Eigentümer des Grundstücks darf auf frühere Verhältnisse der Grundstücksfläche zurückgreifen, wenn
Relevante Terrainverhältnisse für die Baumassenziffer sind bis maximal 30 Jahre vor dem Bauantrag zurückzuverfolgen. Bei jeder Baumassnahme, wie Umbauten oder Gebäudeerweiterungen, innerhalb der letzen 30 Jahre ist das gewachsene Terrain zum Zeitpunkt der Genehmigung massgeblich.
Lange Zeit wurde die Baumassenziffer nur für Industriegebiete und Gewerbezonen angewandt. Seit 1991 ist die Baumassenziffer mit Revision des Planungs- und Baugesetzes auch zur Regelung der räumlichen Dichte in Wohngebieten zugelassen. Nach wie vor spielt die Baumassenziffer in Gewebegebieten und Industriezonen sowie in öffentlichen Bereichen zur Bestimmung der Baudichte ihre Vorteile aus. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, unterschiedliche betriebliche Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen.
Die Baumassenziffer wird zusammen mit dem Baugesuch und den Plänen vom Architekten bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Gemeinde veröffentlicht das geplante Bauvorhaben im kantonalen Amtsblatt und in den Publikationsorganen der Gemeinde. Sind weitere Baubewilligungsbehörden involviert, leitet die Gemeinde das Baugesuch dementsprechend weiter. Das Baugesuch wird drei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Nachbarn beispielsweise öffentliche Entscheide verlangen. Erhebt niemand Einspruch, erteilt die Gemeinde den baurechtlichen Entscheid und bewilligt das Bauvorhaben. Mit der Bewilligung deines Baugesuchs fällt der Startschuss: Nun kannst du mit den Bauarbeiten auf deinem Grundstück beginnen.
Als Hohlkehle bezeichnet man die negative Aufrundung von Kanten. Zierprofile werden häufig damit versehen, aber nicht nur für Fussboden- und Deckenleisten wird die Schmuckform verwendet. Im Übergang zwischen einem Bodenbelag und einer Wand soll die Hohlkehle besondere Anforderungen an die Hygiene erfüllen. Im Übergang zwischen Wand und Bodenplatte eines Hauses wird eine Hohlkehle aus wasserdichtem Mörtel gefertigt: Sie stellt sicher, dass kein Wasser im Übergang verbleibt und ins Gebäude dringt. Als Bestandteil von Abdichtungsflächen ist die Hohlkehle also wichtig. Aber wo genau und wie wird sie erstellt?
Die Klassizistische Architektur hat mit ihren charakteristischen Merkmalen einen prägenden Einfluss auf das Stadtbild in vielen europäischen und nordamerikanischen Metropolen. Viele der Bauten stehen wegen ihrer Geschichte und kulturellen Bedeutung daher heute unter Bautenschutz. Woran du klassizistische Bauwerke erkennen kannst, was sie so besonders macht, Beispiele für Bauten aus der Schweiz und der ganzen Welt und Informationen über ihre berühmten Architekten haben wir dir hier zusammengestellt.
Wurde die Heizung fachgerecht installiert und sitzen die Dichtungen fest? Ist das Parkettdach pünktlich fertig geworden? Welche Fehler sind bei der Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge passiert und haben die Fliesen die richtigen Farben? Eine Baudokumentation sollte Antworten auf Fragen wie diese haben. Warum sie für Architekten und Planer so wichtig ist, was darin alles dokumentiert werden kann und für welche Bauprojekte sie sich lohnt – das alles erfährst du in unserer informativen Übersicht. Darüber hinaus erhältst du Infos, welche Möglichkeiten für die Baudokumentation du hast und was es mit der Schweizer Baudokumentation auf sich hat.
Eine Böschung dient dazu, Erosionen und andere geographische Vorgänge zu verhindern. Sie kann auch auf natürliche Weise bei diesen Prozessen entstehen. Viele Böschungen werden als Hang bezeichnet. Das Böschungsverhältnis besteht aus dem Verhältnis zwischen Länge und Höhe einer Böschungsanlage. Für dich als Bauherren ist das Böschungsverhältnis dann wichtig, wenn du eine künstliche Böschung zum Schutz von Baugruben und Gräben anlegst. Diese muss den Vorgaben des Böschungswinkels entsprechen.
Bei Tiny Houses handelt es sich um eine Kleinwohnform, die in den USA erfunden wurde. Inzwischen sind die Minihäuser auch in ganz Europa beliebt. Trends wie Minimalismus und ökologisches Wohnen sowie hohe Immobilienpreise sorgen dafür, dass Tiny Houses sehr beliebt sind. Sie messen maximal 45 Quadratmeter und funktionieren meist autark. Jedoch stellt sich die Frage, wo in der Schweiz du dein Minihaus bauen oder eine mobile Variante abstellen darfst. In diesem Beitrag erfährst du mehr über das Leben in den kleinen Häusern, ihre Vorteile, sowie die Details zum Bewilligungsprozess.
Steht der Verkauf einer Liegenschaft an, ist die Frage nach dem Verkaufspreis natürlich eine der wichtigsten. Wer ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus veräussern möchte, tut dies idealerweise zum bestmöglichen Preis, der zu erzielen ist. Doch wie findest du diesen Preis heraus? Welche Faktoren bestimmen den Marktwert einer Liegenschaft, welche Verfahren gibt es, um den Immobilienwert zu ermitteln? Und wo bekommst du fachliche Beratung von erfahrenen Experten? Wir haben uns die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Immobilienbewertung Schweiz“ näher angesehen.