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Denkmalschutz – wichtige Regelungen für Kulturgut in der Schweiz

Denkmalschutz – wichtige Regelungen für Kulturgut in der Schweiz

Der Denkmalschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Heimatschutzes. Er dient dazu, besondere Kulturlandschaften, historische Gebäude, Quartiere und archäologische Fundstellen zu schützen. Diese haben eine ganze besondere Bedeutung für die Identität und die Lebensqualität in der Schweiz. Zudem sind sie ein wichtiger Grund für die Beliebtheit der Eidgenossenschaft bei Touristen. In diesem Beitrag erfährst du, was es mit dem Denkmalschutz auf sich hat, welche Gebäude in der Schweiz in das Denkmalverzeichnis aufgenommen werden können und wie du als Bauherr oder Immobilienbesitzer vorgehst, wenn deine Immobilie unter Denkmalschutz steht. Darüber hinaus geht es um die Themen Heimatschutz und Bevölkerungsschutz.

Was ist der Denkmalschutz?

Mit dem Denkmalschutz beabsichtigt die Schweizer Regierung, Geschichte zu bewahren. Denn an Denkmäler sind wichtige historische Ereignisse und Erinnerungen geknüpft. Historische Gebäude zeugen von gesellschaftlichem Wandel und vom früheren Leben. Sie dienen also als lebendes Museum und sind zugleich ein Stück Gegenwart. In der Schweiz gibt es unzählige historische Gebäude und relevante Stätten. Diese können nur überleben, wenn sie geschützt und regelmässig gepflegt werden. Das Bundesamt für Kultur ist dafür zuständig, den Denkmalschutz auf nationaler Ebene umzusetzen. Neben Grundlagen und Rahmenbedingungen setzt es sich für die Anliegen von Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz ein.

Welche Immobilien fallen unter den Denkmalschutz?

Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, darf sie nicht abgerissen und nur begrenzt verändert werden. Das kantonale Denkmalpflegegesetz sowie die jeweils gültige Baugesetzgebung geben vor, welche Immobilien unter den Denkmalschutz fallen. Dies sind normalerweise Baudenkmäler und Ensembles von Gebäuden mit einem besonderen kulturellen, historischen oder ästhetischen Wert. Die folgenden drei Arten von Kulturdenkmälern sind im Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz definiert:

  • Erhaltenswerte und schützenswerte Objekte: mindestens 30 Jahre alt
  • Kantonale Objekte: erhaltenswerte Objekte, die den Ortsbildschutzperimetern entsprechen
  • Denkmalgeschützte Objekte: formell geschützte Bauten

Wie erfahre ich mehr über die Geschichte von geschützten Gebäuden?

Das Interesse von Gebäuden unter Denkmalschutz ist gross. Bekannte Objekte werden häufig in Freilichtmuseen verwandelt oder bieten Besichtigungen an. Darüber hinaus kannst du in Reiseführern, auf Städte-Websites sowie auf den informativen Tafeln vor vielen geschützten Gebäuden weitere Informationen erhalten. In der Schweiz gibt es zudem die folgenden Verzeichnisse, in denen du einen Grossteil der Gebäude unter Denkmalschutz einsehen kannst:

  • Liste der UNESCO-Welterbestätten in der Schweiz
  • Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung
  • Bundesinventare nach Art. 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes
  • Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung
  • Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz
  • Inventar der Kampf- und Führungsbauten und Inventar der militärischen Hochbauten
  • Schweizer Seilbahninventar
  • Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung

Darüber hinaus gibt es zwei nicht-öffentliche Verzeichnisse, nämlich das Verzeichnis der Baudenkmäler unter dem Schutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das Verzeichnis über Bahnhofsgebäude der SBB, Zollbauten und Postgebäude.

Welche Bedeutung hat der Denkmalschutz für mich als Immobilienbesitzer?

Wer eine Immobilie unter Denkmalschutz besitzt, ist für deren Erhaltung und Pflege zuständig. Deine Gemeinde wird dich regelmässig über wichtige Termine wie die Denkmaltage sowie über mögliche Förderungen und neue Gesetze informieren. Viele Immobilienbesitzer besuchen auch Veranstaltungen wie Fachtagungen oder sind in Fachstellen für den Denkmalschutz informiert, aber dies ist nicht verbindlich. Besonders wichtig ist, dass du die Immobilie nicht ohne Genehmigung veränderst. Du musst selbst für kleinere Arbeiten ein Baugesuch einreichen, das die Gemeinde bewilligen muss. Die Denkmalpfleger sind dabei stets darauf bedacht, gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden.

Was muss ich bei Gebäuden unter Denkmalschutz bei Renovationen beachten?

Viele Baumassnahmen und Renovationen an geschütztem Wohneigentum werden finanziell von der Denkmalpflege unterstützt. Dabei geht es um werterhaltende Arbeiten. Wertvermehrende Renovationen werden zwar häufig genehmigt, aber nicht unbedingt finanziert. Als Bauherr hast du keinen Anspruch darauf, eine Unterstützung für dein Objekt unter Denkmalschutz oder eine Genehmigung für dein Bauvorhaben zu erhalten. Ausschlaggebend ist hier stets die zuständige Gemeinde mit der Abteilung für Denkmalpflege. Diese bestimmt je nach Ortsbild und Gebäude, welcher Prozentsatz deiner Kosten für werterhaltende Renovationsmassnahmen zugeschossen wird.

Wie kann ich mein Gebäude in das Denkmalverzeichnis aufnehmen lassen?

Wenn du dein Wohneigentum in das Denkmalverzeichnis aufnehmen lassen möchtest, solltest du mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen. Jedoch werden immer weniger Gebäude als schützens- oder erhaltenswert eingestuft. Daher ist die Aussicht auf Erfolg eher gering. Historisch bedeutsame Gebäude in der Schweiz sind fast alle bereits Teil des Denkmalschutzes.

Was hat es mit Bevölkerungsschutz und Heimatschutz auf sich?

Kulturgut hat einen hohen Stellenwert in der Schweiz. Entsprechend ist das Recht darauf ausgerichtet, die Erhaltung und korrekte Nutzung von historischen Gebäuden zu gewährleisten. Der Bevölkerungsschutz, der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz umgesetzt wird, kümmert sich unter anderem um die Verwaltung von Kulturgut mit bedeutsamer Geschichte. Darüber hinaus spielt der Schweizer Heimatschutz eine wichtige Rolle. Hier handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation im Bereich Baukultur und Kulturgut. Der Heimatschutz setzt sich für die Bewahrung von Gebäuden mit wertvoller Geschichte sowie für die Weiterentwicklung der Gesetzgebung ein. Zudem hilft die Bezeichnung Heimatschutz dabei, architektonische Lösungen bei Renovationen sowie bei Um- und Neubauten von historischen Gebäuden zu finden.

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