Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein Bau- beziehungsweise Pfandrecht in der Schweiz, mit dem gewährleistet werden soll, dass Bauhandwerker nach getaner Arbeit für ihre Leistungen am Bau auch ihren Lohn vom Bauherrn (dem Werklohnschuldner) erhalten. Dafür dürfen sie zur Absicherung der Forderung ihres Werklohns ein Pfandrecht an dem betreffenden Grundstück geltend machen und ins Grundbuch eintragen lassen. Gesetzlich ist das Bauhandwerkerpfandrecht im Schweizer Zivilgesetzbuch in den Artikeln 837 ff. festgehalten.
Schutz bietet das Bauhandwerkerpfandrecht für alle Werklohnforderungen, die mit einem Werkvertrag eine rechtliche Grundlage haben. In Anspruch genommen wird das Bauhandwerkerpfandrecht vor allem bei Leistungen für grössere Bauprojekte, zum Beispiel bei einem Neubau oder bei aufwendigen Sanierungs- und Renovierungsprojekten. Pfandberechtigt sind dabei alle selbstständigen Handwerker und Unternehmer, die regelhaft auf der Basis von Werkverträgen arbeiten. Dazu gehören sowohl Generalunternehmer als auch Subunternehmer. Die jeweilige Rechtsform spielt hierbei keine Rolle. Keinen Anspruch auf eine Eintragung ins Grundbuch können dagegen Architekten oder Ingenieure erheben. Auch angestellte Arbeiter sind nicht pfandberechtigt.
Das Bauhandwerkerpfandrecht gilt für alle Arbeiten, die am Bau ausgeführt werden. Massgeblich sind dabei vor allem die ausgeführten Leistungen. Das gelieferte Material fällt dagegen nur dann unter den Pfandschutz, wenn
Für serienmässig hergestellte Produkte kann dagegen kein Pfandrecht geltend gemacht werden. Der Unternehmer kann seine gesamten noch offenen Forderungen sowie einen Verzugszins dann als sogenannte Pfandsumme im Grundbuch eintragen lassen.
Wer sich als Bauherr beziehungsweise Grundeigentümer vor einem Eintragungsverfahren schützen will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann die offene Forderung des Handwerkers beziehungsweise Unternehmens direkt begleichen oder er stellt eine Sicherheit. Damit diese Sicherheit rechtlich anerkannt wird, muss sie dem Handwerker eine gleichwertige Sicherheit wie das Bauhandwerkerpfandrecht bieten. In dem Fall wäre das beispielsweise eine Bankgarantie. Darüber hinaus hat der Eigentümer das Recht, die Höhe der Pfandsumme bei berechtigten Gründen beziehungsweise Einwänden zu reduzieren. Zu beachten ist zudem die Situation, dass Handwerker zwar das Recht auf eine Eintragung ins Grundbuch haben, diese jedoch vom Eigentümer selbst oder von einem Gericht anerkannt werden muss. Ist der Eigentümer nicht einverstanden, obliegt es dem Handwerker, einen Eintrag gerichtlich zu erwirken.
Ein Anspruch auf Eintragung eines Pfandrechts ins Schweizer Grundbuch beginnt mit der vertraglichen Verpflichtung zur Ausführung von baulichen Arbeiten auf einem Grundstück. Die Eintragungsfrist endet spätestens vier Monaten nach Fertigstellung des Auftrags und der Beendigung der Arbeitsleistung. Wird die Eintragungsfrist nicht eingehalten, kannst du das Bauhandwerkerpfandrecht nicht mehr in Anspruch nehmen. Natürlich bleiben aber die Forderung sowie der gesetzliche Anspruch auf eine Entlohnung der Arbeitsleistung bestehen.
Eine Doppelanmeldung für das Bauhandwerkerpfandrecht liegt dann vor, wenn zwei Unternehmer für ein und dieselbe Forderung ihr Pfandrecht geltend machen. Dieser Fall ist etwa möglich, wenn es sich um einen Unternehmer und einen Subunternehmer handelt. Eine Doppelanmeldung muss der Bauherr jedoch nicht hinnehmen. Im einfachsten Fall bezahlt er den Subunternehmer, sodass von beiden Seiten kein Anspruch mehr besteht. Aber selbst dann, wenn die Forderung noch nicht beglichen wurde, kann der Bauherr das Pfandrecht des Unternehmers abwenden. Der Anspruch des Subunternehmers, sprich desjenigen, der die Arbeit tatsächlich erbracht hat, bleibt als Pfandrecht jedoch bestehen.
Selbstständige Handwerker und Unternehmer sind gut damit beraten, bei grösseren Bauprojekten mit Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten. Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein komplexes Thema mit zahlreichen Gesetzesvorschriften, zum Beispiel wenn es um die Einhaltung der strengen Fristen geht. Um das Risiko eines Forderungsausfalls von vornherein zu vermeiden, lohnt es sich, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, das eigene Pfandrecht geltend zu machen. Dieser kümmert sich auch dann, wenn der Eigentümer das Bauhandwerkerpfandrecht nicht anerkennt und es einer fristgerechten Festlegung vor Gericht bedarf.
Holz wird als Baustoff immer beliebter. Eine logische Folge dieses Trends ist, dass ein neues Einfamilienhaus ebenfalls immer öfter aus Holz sein soll. Wenn du dir ein Holzhaus wünschst, hast du die Wahl zwischen verschiedenen Haustypen. Ein Bungalow lässt sich ebenso gut aus Holz bauen wie ein Reihenhaus. Zur Auswahl stehen ausserdem vorgefertigte Standardhäuser und frei geplante Architektenhäuser. Die Architektur muss dabei weder rustikal noch altmodisch sein. Tatsächlich ist es eher so, dass die Möglichkeiten des Holzbaus Architekten, die für Neues aufgeschlossen sind, sehr interessieren. Bauvorhaben ohne Architekten zu realisieren ist unmöglich, denn das Baurecht verlangt sie für die Baubewilligung.
Im Wohnungswesen gibt es einen ganzen Dschungel an Begrifflichkeiten, sobald es um Flächenangaben geht. Wohnfläche, Nutzfläche, Hauptnutzfläche, Geschossfläche, Nettowohnfläche – für die meisten ist das sehr verwirrend und unklar. Darüber hinaus führt es zu Missverständnissen zwischen Mietern und Vermietern oder auch beim Erwerb von Immobilien. Mitunter wird auch ein wenig getrickst. So ist etwa die Geschossfläche eher etwas für Architekten und findet doch immer wieder ihren Weg in Mietverträge. Dabei ist für den Mieter und den Käufer in diesem Begriffsdschungel eigentlich vor allem eine Grösse wichtig – die Nettowohnfläche. Alles Wissenswerte dazu gibt es hier.
Wenn du auf der Suche nach einer neuen Wohnung bist, dir aber das Erscheinungsbild eines Hauses wünschst, dann stösst du schnell auf die Angebote von Maisonetten-Wohnungen. Eine Maisonette ähnelt einem Einfamilienhaus, allerdings mit dem Unterschied, dass sich die Bewohner eine Wand mit einem anderen Haus teilen. Maisonetten werden oft als kluge Anlageimmobilien angesehen, da man bei diesen Wohnungstypen in einer Einheit wohnen kann, während man die andere vermietet. Du möchtest mehr über das Leben und Wohnen in einer Maisonette erfahren? Dann bist du hier richtig! In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Maisonetten Wohnung.
Wenn du ein Grundstück besitzt und dieses nicht selbst bebauen willst, kannst du mithilfe eines Baurechtsvertrags jemand anderem das Recht einräumen, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer gehen mit diesem Vertrag eine langfristige Bindung ein. Der Abschluss eines Baurechtsvertrags hat für beide Vertragspartner Vorteile, aber auch Nachteile. Um Missverständisse zu vermeiden, solltest du dabei auf einige Vertragspunkte ein besonderes Augenmerk legen. Hier sind vor allem die Wahl des passenden Baurechtsmodells sowie die Ausgestaltung des Baurechtsvertrags von besonderer Bedeutung. In diesem Abschnitt erfährst du das Wichtigste, was du über den Baurechtsvertrag in der Schweiz wissen musst.
Mehr Wohnraum ist gewünscht? Da bietet sich dein ungenutzter Dachstock an. Du kannst deine Wohnfläche über einen reinen Innenausbau oder eine zusätzliche Lukarne erhöhen. Sie bringt Licht, Höhe und Behaglichkeit aufs Dach. Zudem macht sie deinen Dachstuhl individuell. Selbst eine Dachloggia kombinierst du optimal mit einer Dachgaube. Auch ohne Aufstockung brauchst du Dachfenster für Licht und Frischluft. Nicht zu vergessen ist die Wärmedämmung für ein angenehmes Wohnklima und Kostenersparnis. Dabei sind natürlich auch Bauvorschriften und Kosten im Auge zu behalten. Wir geben dir Tipps zur Planung, schrittweisen Durchführung und was du sonst noch beachten solltest bei deinem Estrich-Projekt.
Raumtrenner erfüllen viele Funktionen: Sie schützen vor neugierigen Blicken, teilen Räume optisch ein und sind letztendlich ein Designstatement. Wird der Paravent auf dem Balkon eingesetzt, muss er noch mehr können: Die Trennwand muss wetterfest sein und der Stoff darf bei Regen, starker UV-Strahlung und Licht nicht leiden, denn auf Balkon und Terrasse ist die Stellwand auch Schutz vor Wind und Sonne. Aber tut es jeder beliebe Sonnenschutz auf dem Balkon? Wie muss der Paravent für den Balkon beschaffen sein, um auch angenehmen Windschutz zu bieten? Welche Grössen sind verfügbar, welche Qualität ist sinnvoll? Wir haben die Antworten zu deinen Fragen.