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Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne für bestimmte Teile des Gemeindegebiets. Es liegt nicht immer ein Bebauungsplan vor, jedoch sind vorhandene Pläne immer verbindlich für alle Bürger. Als Bauherr solltest du nicht nur die geltende städtebauliche Ordnung, sondern auch die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Bebauungsplan deiner Region überprüfen. So kannst du entscheiden, ob weitere Massnahmen denkbar sind. Ein Bebauungsplan hat entweder den Massstab 1:500 oder 1:1.000. Er ermöglicht es, vom Zonenplan und von den Vorschriften des Bau- und Planungsgesetzes abzuweichen. Besonders für Sondernutzungen ist der Bebauungsplan daher sehr wichtig. In der Hierarchie der Planungsinstrumente ist dieser Plan mit dem Sondernutzungsplan gleich zu setzen. In der Schweiz gibt es insgesamt etwa 200 Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan wird normalerweise vom Grossen Rat, der Gemeindeversammlung oder dem Stadtrat festgelegt. In seinen Sitzungen diskutiert das Komitee über Sondernutzungen, Stadtteilprojekte und geplante Änderungen, die dann im Bebauungsplan festgehalten werden. Auch für die Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans ist die örtliche Regierung zuständig. Wenn du als Bauherr durch einen Bebauungsplan in deinem Vorhaben gestört wirst, kannst du Einsprache erheben. Dies geht während der sogenannten Planauflage, in der der Plan öffentlich einsehbar ist. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen kannst du dich melden und begründen, warum du gegen den Plan bist. Sollten deine Gründe nicht ausreichen, wird der Plan normalerweise trotzdem beschlossen. In diesem Fall hast du nur die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Bürgerinnen und Bürgern eine Petition zu starten, um andere Ergebnisse zu erzielen.
Stadtteilprojekte sind ein wichtiger Grund für Sondernutzungs- und Bebauungspläne. Im Rahmen der Raumplanung können Gemeinde und Stadträte beschliessen, dass bestimmte Stadtteile
erhalten können, die in der ursprünglichen Nutzungsplanung nicht vorgesehen sind. Im Leitfaden für Bebauungspläne des Stadtrats erhältst du weitere Informationen zum Thema Stadtteilprojekte.
Bebauungspläne haben die Ziele,
Wenn für dein Baugrundstück ein Bebauungsplan gilt, ist dies zunächst einmal positiv. Denn normalerweise erlaubt es dir dieser Plan, über den Ortsplan hinaus bestimmte gestalterische Entscheidungen zu treffen. Informiere dich vor Baubeginn darüber, ob in deiner Gemeinde ein Bebauungsplan gilt und welche Bestimmungen dieser enthält. Mithilfe deiner Bauleitplanung und dem Architekten kannst du deine eigenen Pläne dann anpassen, um allen Pflichten des Bebauungsplans zu entsprechen.
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, das Bauvorhaben vor Baubeginn gründlich abzusprechen. Solange du dich als Bauherr an alle geltenden Bestimmungen hältst, bist du auf der sicheren Seite. Da das zuständige Bauamt dein Bauvorhaben genehmigen muss, wirst du automatisch darüber informiert, ob du dich im Rahmen der Regelungen bewegst. Darüber hinaus solltest du dich über jede neue Entwicklung, wie etwa einen neuen Bebauungsplan, informieren. Bei bestimmten Fragen kannst du den Gemeinderat oder Mitglieder des Stadtrats kontaktieren. Dies geht entweder mit einer einfachen Anfrage, die eine private schriftliche Antwort mit sich bringt, oder mit einer Interpellation. Bei der Interpellation erhältst du eine öffentliche Antwort bei der nächsten Sitzung. Dies bietet sich vor allem bei Fragen von allgemeinem Interesse an.
Laut der Schweizer Baudirektion solltest du alle vorhandenen Ergebnisse des Baugesetzes berücksichtigen. Dies ist zunächst einmal der Flächennutzungsplan, der Vorgaben für ganze Gemeinden macht. Es handelt sich um ein verbindliches Lenkungsinstrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung steuert und optimale Bodennutzung garantieren soll. Darüber hinaus gibt es den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan für Gemeinden. Weitere Sondernutzungspläne und Regelungen für deinen Kanton findest du im Internet. Zudem kannst du dich auch bei deiner Gemeinde oder beim Stadtrat über aktuelle Ergebnisse aus Debatten und Petitionen informieren, um auf dem neuesten Stand in Bezug auf das Baugesetz zu bleiben.
Partnerstädte sind nicht direkt vom Bebauungsplan betroffen. Jedoch lassen sich viele Städte von ihrer Partnerstadt inspirieren, was die Bebauung angeht. Da die meisten Partnerstädte in anderen Ländern liegen, müssen die jeweiligen Regelungen berücksichtigt werden. Ein Bebauungsplan macht besondere Projekte möglich. Zudem ist neben der Kulturförderung auch eine Entwicklung von Stadtteilprojekten im Rahmen des Bebauungsplans denkbar. So können Stadträte zum Beispiel einen Antrag darauf stellen, von Partnerstädten zu lernen und den Plan für bestimmte Stadtteile anzupassen.
Sichtmauerwerk im Innenbereich liegt voll im Trend. Bis vor einigen Jahren wurde freiliegendes Mauerwerk hauptsächlich als Verblendmauer zur Gestaltung von Aussenmauern eingesetzt. Heute lassen sich immer mehr Bauherrn vom rustikalen Charme unverputzter Steinmauern im Wohnbereich faszinieren. Sichtmauerwerk im Bad, im Esszimmer und sogar im Schlafzimmer – die dekorativen Steine mit ihren breiten Mörtelfugen bieten ungeahnte Gestaltungsmöglichkeiten. Traditionell werden sichtbare Mauern gern mit dicken Holzbalken kombiniert. Aktuell sind gewagte Materialkombinationen mit Produkten aus Aluminium, verchromtem Stahl oder Glas besonders beliebt.
Als Hohlkehle bezeichnet man die negative Aufrundung von Kanten. Zierprofile werden häufig damit versehen, aber nicht nur für Fussboden- und Deckenleisten wird die Schmuckform verwendet. Im Übergang zwischen einem Bodenbelag und einer Wand soll die Hohlkehle besondere Anforderungen an die Hygiene erfüllen. Im Übergang zwischen Wand und Bodenplatte eines Hauses wird eine Hohlkehle aus wasserdichtem Mörtel gefertigt: Sie stellt sicher, dass kein Wasser im Übergang verbleibt und ins Gebäude dringt. Als Bestandteil von Abdichtungsflächen ist die Hohlkehle also wichtig. Aber wo genau und wie wird sie erstellt?
Der Estrich verschwindet unter dem Bodenbelag und doch kommt ihm eine wichtige Funktion zu. Er lässt die Rohre und Kabel des Rohbaus unsichtbar werden und gleicht die Unebenheiten der Betonplatte aus. Ist dieser ebene Untergrund ausgehärtet, werden Parkett, Fliesen oder Laminat darauf ausgelegt. Meist kommen drei Estricharten zum Einsatz: der Anhydritestrich, der Zementestrich oder der Trockenestrich. Welcher Estrich sich besser für ein Einfamilienhaus eignet, darüber sind sich auch Architekten oft nicht einig. Fakt ist: Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir beantworten dir in diesem Artikel die wichtigsten Fragen rund um den Anhydritestrich und wann sein Einbau empfehlenswert ist.
Was in Deutschland die Fachwerkhäuser sind, ist in der Schweiz der Riegelbau. Früher war die Konstruktion aus Holz normal, die Fachwerkbauweise weit verbreitet. Lange Zeit vergessen, wurde die Holzbauweise vor einigen Jahren wiederentdeckt – und heute wird tatsächlich wieder Fachwerk hergestellt. Denn der Holzriegelbau ist die günstigste Bauweise in Holz. Warum nun Riegelbau? Der Riegel ist der kurze waagerecht angebrachte Balken im Holzbau. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Riegelbau für dich zusammengetragen.
Eine Baustelle bringt zahlreiche Aufgaben mit sich: Vom Architekt bis zu den Handwerkern müssen die ausführenden Personen koordiniert, Qualitätskontrolle und Organisation gewährleistet, die anfallenden Arbeiten geplant und die Ausführung angeleitet werden. Ob beim Eigenheimbau oder auf der Grossbaustelle: Die Bauüberwachung ist eine unverzichtbare Kontrollinstanz, die den Überblick über das grosse Ganze hat. Doch was versteht man im Einzelnen unter dem Begriff Bauüberwachung, was macht die Bauleitung, und wer kann diese Funktion ausüben? Wir schauen uns die Begrifflichkeiten einmal näher an.
Photovoltaik und Wasserkraft sind nicht die einzigen umweltschonenden Energiequellen. Die Geothermie gewann in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung – und dass nicht nur für Erdwärmekraftwerke, sondern auch für das eigene Heim. Mit einer Erdsondenbohrung heizt du das Haus mit der Wärme aus dem Erdinneren. Wie das geht und ob es sich das für dich lohnt, erfährst du in unserem Beitrag.