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Ein Baurecht liegt dann vor, wenn ein Grundeigentümer dir ein zeitlich befristetes Recht einräumt, auf oder unter dem Boden des Grundstücks zu bauen. Dabei verzichtet er auf die eigene Nutzung. Üblich ist, dass er dafür statt einem Kaufpreis Baurechtszinsen verlangt. In der Schweiz gilt für solche Sachenrechte der Grundsatz, dass alle Bestandteile einer Sache oder eines Grundstücks deren rechtliches Schicksal teilen. Das nennt sich Akzessionsprinzip. Dabei ist dein Recht vom Recht des Grundeigentümers abhängig. Das Baurecht verändert das Akzessionsprinzip, indem du ein eigenes Bauwerk auf einem fremden Grundstück errichtest und so die Ansprüche geteilt werden. Dies wird im Grundbruch als selbstständige oder dauernde Dienstbarkeit eingetragen, damit du als Nutzniesser auf dem Grundstück agieren und bauen darfst. Es wird entsprechend zugunsten deiner Baurechte vom Grundeigentümer eingeräumt und betrifft auch die Nutzung des Grundstücks.
Grundlagen des Baurechts und eines Baurechtsvertrags sind der Eintrag im Grundbuch und das Anfallen von Baurechtszinsen. Diese werden erhoben, wenn du auf einem Grundstück bauen möchtest, das dir selbst nicht gehört. Du wirst dann zum Baurechtsberechtigten und erhältst Baurecht durch den Grundeigentümer. Zur Sicherung berechnet dieser einen Baurechtszins für die Dauer der Nutzung. Über die Grundflächenzahl wird festgelegt, wie viel des Bodens du bebauen darfst. Dafür fallen Zinsen an, die, wenn du auf dem Grundstück baust, deine Schuld gegenüber dem Eigentümer sind.
Wenn ein Grundstück durch eine andere Person für das Errichten eines Bauwerks genutzt werden soll, wird zwischen dem Baurechtsgeber und dem Baurechtsnehmer ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Wenn du bauen möchtest, bist du der Baurechtsnehmer, während der Besitzer des Grundstücks der Baurechtsgeber ist. Im Vertag wird genau festgelegt, welche Lage, Gestalt und Ausdehnung und welchen Zweck dein Haus oder Bauwerk haben soll. Gleiches gilt für die Nutzung der nicht überbauten Flächen. Im Baurechtsvertrag legt der Baurechtsgeber die Baurechtszinsen fest. In der Schweiz gelten Baurechtszinsen als Anlagekosten. Das bedeutet, du darfst diese vom Eigenmietwert abziehen. Ein Abzug als Schuldzins von deinem Eigentum ist dagegen nicht möglich.
Für jedes Baurecht fällt ein Baurechtszins an. Dieser wird von beiden Vertragspartnern frei festgelegt. Meistens hast du ihn jährlich zu entrichten, während seine Höhe im Laufe der Vertragszeit auch in Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden darf. Für die Festlegung und Berechnung der Baurechtszinsen gibt es verschiedene Modelle. So können die Zinsen auch mit den Hypothekenzinsen oder mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt werden. Diese beeinflussen die zu entrichtende Summe. Bei einem traditionellen Baurechtvertrag errechnet sich der Baurechtszins durch Multiplikation des Verkehrswertes der Schweiz mit dem Zinsfluss der Kantonalbank. Daneben gibt es folgende erweiterte Modelle:
Baurechtsverträge müssen notariell beglaubigt werden und lassen sich jederzeit verlängern. Nicht nur das Baurecht, auch die Baurechtszinsen werden im Grundbuch vermerkt. Damit gehen diese automatisch als Schuldpflicht auf andere über. Das Baurecht und der damit verbundene Baurechtszins sind nach dem Eintrag ins Grundbuch
Dass jemand sein Land nicht verkaufen, aber ein anderer darauf bauen möchte, ist durchaus keine Ausnahmesituation. Das nennt sich Bauen im Baurecht oder Landkauf auf Zeit. Der Baurechtsgeber vermietet dabei sein Land zwar an dich, damit du das Recht hast, auf dem Grundstück zu bauen, jedoch hat er keine Ansprüche an dem Haus, das du baust. Um das vorab sicherzustellen, gibt es das Baurecht, wofür der Baurechtsgeber Zinsen verlangt. Das Grundstück ist mit dem vertraglichen Abschluss zwischen euch baurechtbelastet.
Im Wesentlichen profitiert der Baurechtsgeber von den Baurechtsbestimmungen in zweierlei Hinsicht. Zum einen muss er Grund und Boden nicht verkaufen, erhält jedoch aus dem nicht genutzten Land regelmässige Zinseinnahmen als Entschädigung und erzielt langfristige Rendite. Dazu gewinnt sein Grundstück an Wert, ohne dass er sich beim Bauprojekt selbst beteiligen muss. Vorteil einer solchen Vereinbarung bleibt, dass er als Eigentümer des Grundstücks die Kontrolle nicht vollständig abgibt und auch auf die gestalterischen und planerischen Prozesse Einfluss hat. Der Baurechtsgeber darf entsprechend mitbestimmen, wie dein Bauwerk errichtet wird und welchem Zweck es dienen soll. Der Vertrag legt dabei die Trennung von Boden und Gebäuden fest. Du selbst musst dagegen das Grundstück nicht käuflich erwerben, darfst aber mit grossem Spielraum die gewünschte Gestaltung und Errichtung des Bauwerks umsetzen.
Immer wieder fällt im Zusammenhang mit Grundstücken Begriffe wie Grunddienstbarkeit, Wohnrecht, Wegrecht oder Baurecht. Alle diese Dienstbarkeiten gehören zu Sachenrecht und sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) detailliert geregelt. Was genau die Begriffe bedeuten, wie sie entstehen, was die Folgen für dich als Eigentümer des betroffenen Grundstücks sind und wie du solche Dienstbarkeiten wieder löschen lassen kannst, erfährst du hier zusammengefasst.
Bei den unterschiedlichen Dachformen gibt es für die Dämmung drei verschiedene Bauweisen: das Kaltdach, das Warmdach und das Umkehrdach. Der Klassiker bei diesen Bauweisen ist das Kaltdach. Hierbei handelt es sich um ein belüftetes Dach: Zwischen der Dachhaut und der Wärmedämmung liegt eine Luftschicht, die für einen steten Luftstrom sorgt. Damit bleibt die Temperatur unter dem Dach konstant. Diese Bauweise war lange die typische Dachbauweise. Ein Grund dafür war, dass früher viele Hausbewohner den Dachboden als Speicher nutzten. Heute kommt dank fortschreitender Technologie und verbesserter Materialnutzung bei Neubauten primär ein Warmdach zum Einsatz.
Passt das Bett unter die Dachschräge? Bietet das Wohnzimmer ausreichend Platz für meine Möbel? Gibt es genug Abstellflächen? Mit Grundrissen kannst du Räume optimal planen und visuell darstellen. Sie sind ein wesentliches Instrument bei der Planung eines Hausbaus. Aber auch für anstehende Umbaumassnahmen ist ein Bauplan sehr hilfreich. Wenn du den Grundriss eines Raumes oder eines Hauses zeichnen möchtest, gibt es einige Aspekte zu beachten. Wir erklären dir, warum ein Grundriss wichtig ist und wie du selbst einen Grundriss zeichnen kannst. Ausserdem erhältst du hilfreiche Tipps und Infos für die adäquate Raumplanung.
Als Mansarde oder Mansardenzimmer bezeichnet man einen Raum oder eine Wohnung, die im Dachgeschoss liegt. Manchmal wird auch die gesamte Etage des Dachstuhls als Mansarde betitelt. Das sogenannten gebrochene Dach oder Mansardendach war schon im 18. Jahrhundert in Frankreich beliebt. Die Dachform machte den Einbau von Räumen, die senkrechte Wände aufweisen, einfacher. Zudem war es aufgrund eines niedrigeren Holzbedarfs wirtschaftlicher. Der Begriff der Mansarde ging schnell in den englischen und deutschen Sprachgebrauch über. Aber gibt es die Dachkammern auch heute noch? Wer sind Mansardenmieter? Wir beantworten deine wichtigsten Fragen.
Ganz egal, ob die Stufen steil und schmal oder breit und flach sind: Treppensicherheit ist wichtig, und deshalb sollten Treppen wie auch Rampen mit einem Handlauf gesichert werden. Aber gibt es Vorschriften, wie genau der Handlauf der Treppe bei Einfamilienhäusern aussehen sollte? Welche Höhe brauchen Brüstungen, und müssen an beiden Seiten Handläufe angebracht werden? Welche Vor- und Nachteile haben die Materialien? Diese und mehr Fragen beantworten wir im Folgenden.
Wohnbaugenossenschaften oder Wohngenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die das gleiche Ziel verfolgen: Sie wollen guten und günstigen Wohnraum für die gesamte Bevölkerung erstellen. In den meist basisdemokratisch gestalteten Genossenschaften sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Immobilien Mitglieder, haben also eine Stimme. Anders als bei einer klassischen Mietwohnung zahlst du deinen Mietzins nicht an ein Konto, sondern erhältst einen Anteilschein von der Genossenschaft. Somit wirst du Miteigentümer der Wohnung und trägst einen Teil der Verantwortung. Hier erfährst du mehr zum Thema Wohnbaugenossenschaft, zu den Vorteilen an dieser Art des Wohnens und zum Vorstand.