Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Die Schweiz ist, baurechtlich betrachtet, in zwei Zonen geteilt: Bauzonen und sogenannte Nichtbauzonen. Alles, was ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt, also etwa Landwirtschaftszonen, Freihalte- und Reservezonen, ist Nichtbauzone: Hier darf grundsätzlich einmal nicht gebaut werden. Ausnahmen sind möglich für bestimmte Bauten, etwa für landwirtschaftliche Gebäude oder technische Anlagen. Die gesetzliche Festlegung ist einerseits klar. Die andere Seite zeigt, dass es Ausnahmen gibt: Trotz dieser Regelung liegen rund 20 Prozent der Bauten heute – 2020 – ausserhalb der Bauzonen, das entspricht etwa 600.000 Gebäuden.
Der Zweck der Einteilung in Bau- und Nichtbauzonen ist es, Umwelt und Natur zu schonen sowie das jahrhundertealte Kulturland der Schweiz zu erhalten. Durch diese Zweiteilung bleiben beispielsweise die Bodenpreise für landwirtschaftliche Flächen niedrig und erleichtern es den Bauern, kostendeckend ihre Betriebe zu führen. Ausserdem werden durch diese Regelung der Raumentwicklung das Landschaftsbild erhalten und die Kulturlandschaft bewahrt.
Theoretisch gibt es die Möglichkeit, ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bewilligt zu bekommen. Die kantonalen Behörden vergeben eine Baubewilligung dann, wenn strenge Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden. Nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Bewilligung von der Behörde ist der Bau oder die Veränderung vorhandener Bauten also möglich.
Das Bauen ausserhalb der Siedlungsgebiete wird gesetzlich durch das Bundesrecht geregelt. Die Regelungen finden sich in den Artikeln 16, 24, 37 RPG und 33 RPV. Die gesetzlichen Grundlagen, geregelt im Raumplanungsgesetz, der Raumplanungsverordnung und dem Planungs- und Baugesetz, können beim entsprechenden Amt erfragt werden. Über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baugesuche entscheidet das jeweilige kantonale Amt für jeden Einzelfall neu. Landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben beurteilt jeweils die Abteilung Bauen im kantonalen Amt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Gebäude und Anlagen in Nichtbauzonen zu errichten:
Ein Katalog der möglichen Ausnahmen ist im Gesetz festgelegt. Zonenkonforme Gebäude für die Landwirtschaft sind Bauten, die für die Produktion, für die Landschaftspflege oder für die Deckung des Wohnbedarfs der Angestellten und Unternehmer nötig sind. Bauernhäuser, Maschinenhallen oder Getreidesilos wären Beispiele für solche Bauten. Bedingungen dafür gibt es ebenfalls:
Ausnahmen können ausserdem erwirkt werden für bestehende Gebäude, die schon vor der Trennung in Bau- und Nichtbauzonen errichtet wurden, also vor dem Jahr 1972. Sind sie noch in brauchbarem Zustand, darf hier erneuert, umgebaut oder sogar erweitert werden. Dabei gelten aber ebenfalls feste Regelungen, etwa, dass die Eigenschaften des ursprünglichen Gebäudes nicht verändert werden dürfen. Sind keine baulichen Massnahmen nötig, kann der Zweck eines Gebäudes auch geändert werden. Nicht zonenkonforme Bauten können per Ausnahmegenehmigung bewilligt werden. Das betrifft etwa Neubauten, die ihren Zweck nur ausserhalb der Bauzone erfüllen können.
Bei all den Ausnahmeregelungen die Übersicht zu bewahren, ist nicht einfach. Die zuständige Abteilung beim Kanton ist die Anlaufstelle für die nötigen Gesuchsformulare, für Anlagen und Informationen rund um dein Baugesuch. Die Seite des Amts für Raumentwicklung bietet Informationen über die Grundsätze der Regelung. Auch die passende Wegleitung für technische Anlagen, für landwirtschaftliche Aussiedlungen, für themenspezifische Wegleitungen wie Gastronomie in Tourismusgebieten oder den Umgang mit der Standortsuche und Baugestaltung gibt es online oder als Publikationen direkt im Amt.
Wer ohne Baubewilligung in einer Nichtbauzone baut, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Auch Jahrzehnte später kann die Behörde verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn ein nicht genehmigtes Gebäude bereits verkauft wurde: In diesem Falle trifft die Konsequenz den Rechtsnachfolger. Insofern ist es besonders wichtig, sich die Baubewilligung belegen zu lassen, wenn du ein Haus oder Gebäude anderer Art in einer Nichtbauzone kaufst. Gleiches gilt auch für nicht bewilligte Veränderungen an bestehenden Gebäuden. Zunächst wird dem Besitzer eine Frist gesetzt, innert der er eine nachträgliche Bewilligung erreichen kann. Dazu sind Gebühren, in manchen Kantonen auch eine Busse zu zahlen. Kann die rechtmässige Situation nicht wiederhergestellt werden, etwa weil der gesetzliche Rahmen dies nicht zulässt, muss der Eigentümer seine widerrechtlich errichtete Anlage komplett zurückbauen, bis der rechtliche Zustand wiederhergestellt ist.
Die Begrünung von Gebäuden bietet selbst in grossen, eng bebauten Städten die Chance, grüne Oasen zu schaffen. Begrünte Fassaden tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei und schaffen als vertikale Gärten wertvollen Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere. Das Grün an den Wänden sieht nicht nur attraktiv aus, im Winter senkt es auch den Energieverbrauch und im Sommer schützt es vor Hitze. Wir informieren über Vor- und Nachteile, stellen geeignete Pflanzen vor und zeigen dir, welche Aspekte der Fassadenbegrünung in die Planungsgrundlagen einfliessen sollten.
Du möchtest dein Haus umbauen? Dann erwarten dich viele Möglichkeiten für eine optimale und reibungslose Planung. In diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen du für den Umbau deines Hauses hast und erhältst zahlreiche nützliche Tipps. Falls du schon konkret weisst, wie du dein Haus umbauen möchtest, informieren wir dich über alle notwendigen Details, wenn nicht, erwarten dich viele interessante Ideen. Rund um Modernisierung, Anbauten und Bürokratie erhältst du wichtige Informationen. So sparst du dir einen Hausbau und lässt dein Einfamilienhaus oder die Wohnung wieder in neuem Glanz erstrahlen.
Unter einer Kältebrücke versteht man einen Teil des Hauses, bei dem die Wärme schneller nach draussen dringt als bei anderen Bauelementen. Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck. Der Fachbegriff ist tatsächlich die „Wärmebrücke“. Eine mangelnde Wärmedämmung kann einen Energie- und Wärmeverlust nach sich ziehen und die Schimmelbildung begünstigen. Daher ist es ratsam, sich zu informieren und eventuelle Kältebrücken zu beseitigen. Alle Informationen, um Kältebrücken zu erkennen und zu vermeiden, erhältst du hier.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Terrasse zu dekorieren. Gartenmöbel gehören auf jeden Fall dazu, und auch Pflanzen und Laternen sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Mit der einen oder anderen Dekoidee für die Terrassengestaltung verwandelt sich der Freisitz in ein attraktives Open-Air-Wohnzimmer. Alles über die passende Terrassendekoration erfährst du im folgenden Artikel.
Jeder verspürt den Wunsch, das eigene Zuhause nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Bei der Vielzahl an Einrichtungsstilen ist es gar nicht so einfach, das passende Wohndesign zu finden. Wir stellen beliebte Wohnideen vor, etwa den rustikalen Landhausstil und den futuristischen Minimalismus. Das charakteristische Zusammenspiel von Materialien, Farben und Formen führt dazu, einen bestimmten Einrichtungsstil nachzubilden. Fotos von Musterräumen helfen dabei, die Einrichtungsideen treffsicher zu realisieren.
Mehr Wohnraum ist gewünscht? Da bietet sich dein ungenutzter Dachstock an. Du kannst deine Wohnfläche über einen reinen Innenausbau oder eine zusätzliche Lukarne erhöhen. Sie bringt Licht, Höhe und Behaglichkeit aufs Dach. Zudem macht sie deinen Dachstuhl individuell. Selbst eine Dachloggia kombinierst du optimal mit einer Dachgaube. Auch ohne Aufstockung brauchst du Dachfenster für Licht und Frischluft. Nicht zu vergessen ist die Wärmedämmung für ein angenehmes Wohnklima und Kostenersparnis. Dabei sind natürlich auch Bauvorschriften und Kosten im Auge zu behalten. Wir geben dir Tipps zur Planung, schrittweisen Durchführung und was du sonst noch beachten solltest bei deinem Estrich-Projekt.