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Im Wallis haben die neuen Raumordnungsgesetze und der Lex Weber den Baumarkt grundlegend verändert. Der derzeitige Rahmen erfordert einen Paradigmenwechsel und folglich eine Wiederaneignung des erbauten Erbes. Diese Änderung spiegelt aber auch ein großes Bewusstsein wider, das sich jetzt einen nachhaltigeren Ansatz für den Wohnungsbau wünscht.
Viele Berggrundstücke sind jedoch nicht mehr bewohnbar. Geerbt oder aus dem Walliser Erbe können sie ein Rätsel für Uneingeweihte sein. In der Überzeugung, dass ihr Vermögen einen bestimmten finanziellen und kulturellen Wert darstellt, wissen die Eigentümer oft nicht, wie sie ihnen einen zweiten Atemzug geben sollen.
In der Tat befinden sich einige alte Immobilien außerhalb der Bauzone. Andere erfordern Wartung, Aufrüstung, Renovierung oder sanitäre oder elektrische Anschlüsse. Zusätzlich zu diesen komplexen Herausforderungen gibt es Vorschriften für bestimmte geschützte Gebäude wie Mayens, Mazots, Chalets oder Dorfhäuser.
Auf dieses Problem möchte Espace Concept Création mit nachhaltigen Lösungen reagieren, die das Innere bewohnbar machen und das Äußere verbessern, um das kulturelle Erbe des Wallis zu schützen. Ziel ist es, den Rahmen zu verbessern, ohne die Lautstärke zu verändern oder die Ästhetik zu beeinträchtigen.
ESPACE, CONCEPT, CREATION Sàrl
Rue du Levant 106 1920 Martigny
Jacques Henri Rebord
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Daten von Juni 2019
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